
Jeweils einen Strafbefehl über 50 Tagessätze zu 25 Euro kassierten ein Mann und eine Frau (beide 36) in Köln, die nicht zur Verhandlung erschienen waren. Sie hatten, so der Tatvorwurf, in einer Wohnung im Stadtteil Heimersdorf zwei Wolfshund-Mischlinge ohne ausreichende Nahrung und Wasserversorgung gehalten haben. DIe Tiere sollen abgemagert und verhaltensauffällig gewesen sein1.
Über wesentlich angenehmere Post konnte sich eine Schäferhund-Züchterin aus Emersleben freuen. Die Staatsanwaltschaft Halberstadt hatte gegen sie wegen fahrlässiger Tötung ermittelt, das Verfahren aber nun eingestellt, ohne dass es zur Anklage kommen wird. Im Januar dieses Jahres war die 88-jährige Tante der Beschuldigten tot in einem Zwinger gefunden worden. Sie wies zwar eine Bisswunde auf, es konnte aber nicht ermittelt werden, wie es zum Angriff eines Hundes gekommen war und ob der Biss, der Sturz oder die Kälte letztlich die Todesursache gesetzt hatten. Der Hund bestand in der Folge jedenfalls den Wesenstest, sodass der Beschuldigten keine Sorgfaltspflichtverletzung nachgewiesen werden konnte2.
Einen Wesenstest angeboten, das hatte auch die Halterin eines American Staffordshire Terriers aus Parsau, doch die zuständige Samtgemeinde Brome lehnte dankend ab. Die Frau hatte zu erreichen versucht, dass ihr alter, kranker und ängstlicher Hund nicht mehr als „gefährlich“ gilt und sie dadurch geringere Hundesteuer zu entrichten hat. Das Verwaltungsgericht Braunschweig befasst sich nun mit der Angelegenheit, mit einer Entscheidung ist in Kürze zu rechnen3.
Auch in Eschwege wird nach dem jetzt erfolgten Prozessauftakt weiter verhandelt werden, und zwar im Strafverfahren gegen eine 38-Jährige, der vorgeworfen wird, in 26 Fällen Golden-Retriever-Welpen ohne Papiere als reinrassig verkauft und dabei in zumindest einem Fall sogar einen Impfpass gefälscht zu haben4.
Ein — zumindest aus juristischer Sicht — hoch interessanter Zivilrechtsstreit wird in Kürze vom Amtsgericht Göttingen entschieden werden. Hier fordert der Kläger Schadenersatz von einem TIerarzt, der seinen Hund getötet hatte. Exakt dies war zwar der Auftrag, der dem Veterinär erteilt worden war, jedoch soll er dabei das Tier zunächst nicht stark genug sediert und dann auch noch die Reihenfolge von Narkose- und Euthanaisemittel vertauscht haben, was bedeutet, dass der Hund unter großen Leiden gestorben sein muss. Der Tierarzt bestreitet alle Vorwürfe, sodass hier mit Spannung darauf gewartet werden kann, wie das Gericht die tatsächliche Sachlage beurteilt und selbst wenn es dem Kläger glaubt, aus welcher Rechtsgrundlage es ihm einen Schadenersatzanspruch zubilligen könnte5.

- Frankfurter Rundschau vom 14. November 2024. ↩︎
- bild.de vom 17. November 2024. ↩︎
- Braunschweiger Zeitung vom 11. November 2024. ↩︎
- Hessisch-Niedersächsische Allgemeine vom 13. November 2024. ↩︎
- Ausführliche Berichte beim Göttinger Tageblatt vom 12. und der Hessisch-Niedersächsischen Allgemeinen vom 13. November 2024. ↩︎
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