Am Rhein Verbote, Strafe an der Donau | SchochenWau 02/2024

Cockerspaniel brauchen Pflege. Diese konnte - oder wollte - ein Rentner seinem Hund nicht mehr bieten. | Bild von Miguel Ayala auf Pixabay
Cockerspaniel brauchen Pflege. Diese konnte - oder wollte - ein Rentner seinem Hund nicht mehr bieten. | Bild von Miguel Ayala auf Pixabay

Von einer aktuellen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster berichtet die Funke Mediengruppe recht ausführlich. Einer Frau aus Mülheim war vom Veterinäramt untersagt worden, Hunde zu halten und zu führen. Sie hatte seinerzeit vier Hunde gehalten (Bordeaux-Dogge, Old English Bulldog und zwei Russische Terrier), die in mehrere Beißvorfälle verwickelt gewesen waren. Zunächst scheiterte ihre Klage hiergegen vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. In der zweiten Instanz hatte sich die Klägerin vermutlich dadurch Chancen ausgerechnet, dass sie sich sowohl von ihren Hunden inzwischen getrennt hatte und sogar umgezogen war, außerhalb der Stadt Mülheim. Die Richter in Münster stellten allerdings klar, dass die Ordnungsverfügung rechtmäßig gewesen sein und auch außerhalb Mülheims gelte.

Eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen wegen Tierquälerei hat sich ein Rentner (74) aus Neu-Ulm eingehandelt, der seinen Cocker-Spaniel verwahrlosen ließ und trotz Schmerzen nicht zum Tierarzt brachte. Wie die Augsburger Allgemeine berichtet, habe der Mann den Hund als seinen Freund bezeichnet, aber dennoch Angst davor gehabt, von diesem gebissen zu werden. Das Gericht habe ihm dringend angeraten, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen, da mit einem milderen Urteil keinesfalls gerechnet werden könne.

Ein Herz für rumänische Straßenhunde – der Landkreis Cochem-Zell hat es offensichtlich nicht. Mit einem jetzt veröffentlichten Urteil hat das Verwaltungsgericht Koblenz bestätigt: Einen Anspruch auf Errichtung eines Tierschutzhofes im Außenbereich eines Dorfes im Hunsrück gibt es nicht. Die Klägerinnen wollten auf ihrem Grundstück eine von einem Tierschutzverein betriebene Anlage errichten. Möglicherweise werden sie gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berufung einlegen.

Dies hat ein Verurteilter aus Thale bereits getan. Laut Bericht der Volksstimme wird das Landgericht Magdeburg im März über die Berufung eines Autofahrers verhandeln, der im Sommer 2022 auf einer Fahrradstraße zwischen Warnstedt und Timmenrode einen Wolfshund angefahren und getötet hatte.

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  1. Hetze und Flucht | SchochenWau 32/2024 – hundejustiz.de

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