
Recht Kurioses weiß die SHZ aus dem holsteinischen Eutin zu berichten – allerdings ist der Fall eher alltäglich, nicht jedoch die Rechtsprechung des Amtsgerichts. Die Gemeinde hatte gegen den Halter einer Yorkshire-Chihuahua-Mischung ein Bußgeld in Höhe von € 150,- verhängt, weil die Hündin zunächst eine Zeitungsbotin und anschließend auch noch die von dieser herbeigerufene Polizistin gebissen hatte. Das Gericht stellte das Verfahren ein und argumentierte dabei mit dem geringen entstandenen Schaden, den die geschädigte Zustellerin allerdings gar nicht beziffert hatte. Außerdem habe der Betroffene Vorkehrungen getroffen, dass der Hund sein Grundstück nicht mehr so einfach verlassen könne.
Das Amtsgericht im ostwestfälischen Minden hingegen verurteilte eine Frau aus Rahden zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und sechs Monaten (ausgesetzt zur Bewährung) wegen Betrugs. Sie hatte, so berichtet die Neue Westfälische, zusammen mit ihrem Mann im Frühjahr 2021 mehrere Hundewelpen aus der Türkei nach Deutschland verkauft und Vorschüsse in Höhe von fast € 20.000 kassiert. Aus Tierschutz-Sicht erfreulich, für die Geschädigten eher nicht: Die Hunde gab es in Wirklichkeit gar nicht.
Mit einem Vergleich endete ein Zivilrechtsstreit in Weiden in der Oberpfalz: Wie das Oberpfalz-Echo zu berichten weiß, hatte die Klägerin für ihren Rhodesian Ridgeback zunächst € 2.500 und in der Folgezeit über € 8.500 an Tierarzt- und Fahrtkosten bezahlt. Bei dem Hund wurde nämlich schon nach wenigen Wochen die Gelenkerkrankung osteochondris dissecans diagnostiziert. Im auf Widerruf geschlossenen Vergleich regelten die Parteien, dass die Klägerin den Vierbeiner behält und der Beklagte ihr den Betrag von € 3.000 zahlen wird.
In München kämpft ein junges Paar darum, seinen Hund „Tokio“ behalten zu dürfen. Es handelt sich nämlich um einen American Staffordshire Terrier und damit einen in Bayern als „Listenhund Kategorie 1“ geführten „Kampfhund“. Wie ovb-online.de berichtet, kam das Tier als verletzter Fundhund nach München, wo sich der Tierschutzverein um die notwendige Operation und die Vermittlung an die jetzigen Halter kümmerte. Diese hatten eine befristete Ausnahmegenehmigung erhalten und nach deren Auslaufen darauf geklagt, den Hund nicht wieder an ein tierheim abgeben zu müssen. Die Stadt Traunreut zeigt zwar Verständnis, verweist aber auf die nach ihrer Meinung klare Gesetzeslage in Bayern. Dem schloss sich wohl das Verwaltungsgericht an und wies die Klage ab. Die Kläger kündigten Rechtsmittel an.
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