
In dieser Woche konnten sich zwei Fälle von Verletzungen an Hunden durch Menschen in den Schlagzeilen finden.
Vor dem Amtsgericht Korbach steht ein 27-Jähriger, dem vorgeworfen wird, seinem eigenen Husky-Welpen eine zwölf Zentimeter lange Schnittwunde am Hals zugefügt zu haben. Auch soll er dem Tier Schneidezähne abgebrochen haben.
Wie die Hessisch-Nassauische Allgemeine berichtet, behauptet der junge Mann aus Vöhl jedoch, nicht er, sondern Einbrecher seien für die Verletzung des Hundes verantwortlich gewesen. Er sei verfolgt und bedroht worden. Die Staatsanwaltschaft glaubt ihm nicht und will beweisen, dass er selbst den Einbruch inszeniert hatte, bei dem der Hund verletzt wurde. Und nicht nur das, der Angeklagte soll sich auch selbst Drohbriefe geschrieben und sogar ein Küchenmesser ins Bein gerammt haben.
Licht ins Dunkel sollen nun ein graphologisches und ein medizinisches Gutachten bringen. Der Prozess wird fortgesetzt.
Eine rechtskräftige Verurteilung hingegegen hat es in Wuppertal gegeben: Ein in erster Instanz zu 90 Tagessätzen (€2.700,-) verurteilter Remscheider (50) zog seine Berufung nach der mündlichen Verhandlung zurück. Erhalten hatte er die Strafe, weil er zur Überzeugung des Gerichts auf einer Autobahn-Raststätte in Österreich den Hund einer Familie aus Passau getreten hatte, aus Ärger darüber, dass deren Fahrzeug zu nahe an seinem geparkt gewesen sein soll. Der Hund erlitt schmerzhafte Prellungen und musste wochenlang medikamentös behandelt werden, wie der Remscheider General-Anzeiger und die Rheinische Post übereinstimmend vermelden.
Die Cellesche Zeitung informiert, wie es der Familie aus Ahnsbeck geht, deren Hund im vergangenen Sommer bei einem Polizeieinsatz erschossen wurde. Ob sich jemand hierfür strafrechtlich wird verantworten müssen, wird von der Staatsanwaltschaft noch immer geprüft.
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