Adoptiert und eingeschläfert | SchochenWau 11/2024

Image by Melanie Thomas from Pixabay
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Wegen des Vorwurfs der Tötung eines Hundes ohne vernünftigen Grund hatte sich eine 50-jährige Frau vor dem Amtsgericht in Castrop-Rauxel zu verantworten. Sie hatte den Miniature Bullterrier von einem spezialisierten Tierschutzverein übernommen, war aber laut Bericht der Ruhr-Nachrichten mit der Haltung überfordert. Es sei immer wieder zu Beißvorfällen gekommen. Schließlich entschied sich die Angeklagte, das Tier einschläfern zu lassen, wobei sie wohl nicht beachtet hat, dass sie seinerzeit nur einen Adoptions- und keinen Kaufvertrag unterschrieben hatte. Die Vertreterin des Tierschutzvereins gab als Zeugin an, sie hätte den Hund jederzeit wieder zu sich genommen. Die Angeklagte jedoch behauptete, die Zeugin sei nie zu erreichen gewesen. Das Gericht stellte das Strafverfahren gegen Zahlung von 300 Euro an ein Kinder-Palliativ-Zentrum ein.

In Hamburg beginnt laut Morgenpost die Berufungsverhandlung, die ein Welpenhändler gegen die Verhängung einer dreijährigen Freiheitsstrafe angestrengt hatte. Zu der Verurteilung war es im Mai 2021 gekommen, weil er zur Überzeugung des Amtsgerichts St. Georg mehrere Welpen verkauft hatte, die zu früh von ihrer Mutter getrennt worden waren und allesamt an Parvovirose starben.

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