
Einen Strafbefehl über 160 Tagessätze à 30 Euro handelte sich eine Frau aus dem sächsischen Leisnig wegen fahrlässiger Körperverletzung ein. Ihre Hunde sollen in mehreren Fällen Menschen angefallen haben. Allerdings, so berichtet die Leipziger Volkszeitung, hat das Amtsgericht Döbeln in das Strafmaß auch eine nicht näher bezeichnete „weitere Straftat“ einfließen lassen.
Wegen Tierquälerei und Beleidigung muss sich ein 46-jähriger Hamburger vor dem Amtsgericht Altona verantworten. Sein nicht angeleinter Hund hatte ihm eine noch lebende Taube apportiert, die er auf die Straße geworfen und anschließend auch getreten haben soll. Darüber hinaus soll er eine Frau nach Angaben der Morgenpost beleidigt haben, nachdem sein Hund ihren Hund gebissen hatte.
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