
In Balingen läuft ein Strafprozess gegen einen 70-jährigen mutmaßlichen Tierquäler, der im Dachgeschoss seines Hauses in Haigerloch 33 Hunde und acht Katzen unter strafrechtlich relevanten Bedingungen gehalten haben soll. Im November 2021 kam es zur Durchsuchung und Beschlagnahme der Tiere. Wie der Zollern-Alb-Kurier ausführlich berichtet, ist in der rund siebenstündigen Verhandlung bisher noch kein Urteil gefallen, da noch weitere Zeugen gehört werden müssen. Der Tierarzt des Tierheims in Albstadt, welches die Hunde und Katzen des Angeklagten seit der Durchsuchung beherbergt, schilderte ausführlich den verwahrlosten Zustand der Hunde und Katzen. Der Angeklagte machte keine Aussagen zur Sache, stellte aber viele Zeugenaussagen in Frage. Zur Feststellung, dass viele Tiere Zahnstein in besorgniserregendem Umfang aufgewiesen hätten, ergänzte er, es sei doch besser, sie mit Hausmitteln zu behandeln, als lebensgefährliche Operationen zu riskieren.
Der Prozess wird mit weiteren Zeugenaussagen fortgesetzt.
Ein 44-jähriger E-Bike-Fahrer aus Grimma ist unterdessen in Leipzig zu 60 Tagessätzen à 11 Euro verurteilt worden. Er hatte im Oktober 2022 eine Pudelhündin angefahren und sich anschließend vom Unfallort entfernt. Ort des Geschehens war ein Pfad in der Nähe des Skulpturenparks, Radfahren war dort verboten. Der Angeklagte gab an, die Leine habe sich über den kompletten Weg gespannt und er habe versucht, auszuweichen. Die Hündin hat Frakturen und erhebliche Schmerzen erlitten, musste operiert werden und hat sich nach Angaben der Leipziger Volkszeitung noch immer nicht vollständig erholt. Das Amtsgericht Grimma verurteilte den Radler deswegen zu 60 Tagessätzen, auf seine Berufung hin wurde nun in der nächsten Instanz in Leipzig getagt.
Das Gericht blieb im wesentlichen bei der Verurteilung, korrigierte nur die Tagessatzhöhe des Bürgergeld-Empfängers nach unten. Insbesondere konnte es sich nicht der Auffassung der Verteidigung anschließen, es habe sich um „fahrlässige Sachbeschädigung“ gehandelt.
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