Hunde, die nicht beißen, beißen nicht | SchochenWau 24/2024

Hund und Fahrrad - nicht immer ein harmonisches Verhältnis | Bild von SitX auf Pixabay
Hund und Fahrrad - nicht immer ein harmonisches Verhältnis | Bild von SitX auf Pixabay

Zu jeweils 60 Tagessätzen sind ein Mann (56) und eine Frau (51) vom Amtsgericht Höxter verurteilt worden. Sie hatten zwei Hunde verwahrlosen lassen. Die Tiere litten an Tumoren und „extremstem Flohbefall“, wie die Neue Westfälische die Amtstierärztin zitiert. Demnach hätten sich die Hunde ständig kratzen müssen, was der Halter zu Beginn der Verhandlung nicht bemerkt haben wollte. Später jedoch ließ er durchblicken, ihm habe für tierärztliche Behandlungen das nötige Geld gefehlt. Die Richterin hielt ihm entgegen, dass es Möglichkeiten gegeben hätte, das Geld zu beschaffen oder die Tiere abzugeben. Zumindest zur Behandlung gegen Flöhe hätte er aber Maßnahmen ergreifen können und müssen.

Mit einem Freispruch hingegen endete das Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung für eine Hundehalterin aus Schleiz. Der Geschädigte konnte laut Ostthüringer Zeitung vor dem Amtsgericht in Bad Lobenstein seine Version des Tathergangs nicht überzeugend vermitteln. Er sei mit dem Fahrrad an der Angeklagten und ihrem Dobermann vorbei gefahren und dann gestürzt, weil der Hund ihn gebissen habe. Die Verteidigung vermutete, dass er sich die Verletzungen, die nicht als Hundebiss zu erkennen gewesen seien, mit seinen scharfkantigen Pedalen selbst zugefügt hatte. Auch drei weitere Zeugen konnten sich an keinen Biss erinnern. So beantragte letztlich auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft den erfolgten Freispruch.

Gegen 1.200 Euro Bußgeld eingestellt wurde schließlich ein Strafverfahren gegen eine 51-jährige Halterin zweier Windhunde in Memmingen. Einer ihrer Hunde hatte ein trächtiges Reh gehetzt und so schwer verletzt, dass es von einem Jäger erlöst werden musste. Die Angeklagte gab an, ihren Vierbeiner im Auto abgeleint zu haben, um die beiden Leinen zu entknoten. Er sei dann blitzschnell aus dem Auto gerannt, weil sich die Rehe ganz in der Nähe versteckt hielten. Dieser Version widersprach allerdings eine Zeugin — die Ehefrau des Jagdpächters —, die den Hund zuvor ohne Leine spazieren gesehen haben wollte. Der Richter erteilte vor diesem Hintergrund den Hinweis, dass hier Eventualvorsatz bezüglich des Vorwurfs der Jagdwilderei vorliegen könnte. Die Angeklagte nahm den Vorschlag, das Verfahren einzustellen, somit an1.

  1. Allgäuer Zeitung vom 15. Juni 2024. ↩︎

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