Bürohund exmatrikuliert | SchochenWau 30/2024

In Lüneburg darf nicht jeder Hund an die Uni | Bild von Ghasoub Alaeddin auf Pixabay
In Lüneburg darf nicht jeder Hund an die Uni | Bild von Ghasoub Alaeddin auf Pixabay

Eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung wurde diese Woche in Lüneburg verhandelt. Geklagt hatte eine Sekretärin der dortigen Universität Leuphana gegen zwei Abmahnungen. Diese hatte sie sich eingehandelt, weil sie mehrfach ihren Hund mit ins Büro gebracht hatte, zunächst nur sporadisch, ab 2021 regelmäßig. Zwar hatte der Professor, für den sie arbeitete, nichts dagegen. Die Verwaltung allerdings lehnte eine Sondergenehmigung ab – auch auf den Hinweis des Gerichts im Gütetermin, dass der alte und kranke Chow-Chow den Ausgang eines möglichen Prozesses mit Kammertermin und zweiter Instanz nicht mehr erleben könnte. Die Parteien einigten sich sodann allerdings auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Zahlung einer Abfindung.1

Zur Zahlung der Tierarztkosten wurde in Berlin die Halterin eines American Bullterriers verurteilt, der einen Pudel gebissen hatte. Das Opfer hatte dabei auf dem Grundstück seiner Halterin den Kopf durch das Tor nach draußen gesteckt. Das Gericht befand, der Bully sei als „gefährlicher Hund“ einzustufen, daher habe er einen Maulkorb beim Spaziergang tragen müssen.2

In Kirchhain steht ein 38-Jähriger vor Gericht, der seinen eigenen Hund schwer misshandelt und den Hund seiner ehemaligen Lebensgefährtin gestohlen haben soll. Mit einer Entscheidung ist in naher Zukunft nicht zu rechnen, da das Gericht nach dem ersten Prozesstag Zweifel an der Schuldfähigkeit des Angeklagten hegt.3

In Arnsberg stand ein absolutes Tierhaltungsverbot auf dem Prüfstand, das der Märkische Kreis gegen eine Frau aus Meinerzhagen ausgesprochen hatte. Die Parteien einigten sich auf eine zeitliche Beschränkung von drei Jahren.4

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Quellenangaben:

  1. Lüneburger Landeszeitung vom 26. Juli 2024. ↩︎
  2. anwaltauskunft.de vom 24. Juli 2024. Kurioserweise wird ausgerechnet hier juristisch unsauber von einem „Schmerzensgeld“ gesprochen. ↩︎
  3. Oberhessische Presse vom 25. Juli 2024. ↩︎
  4. come-on.de vom 26. Juli 2024. Auch hier wieder eine juristische Unsauberkeit: Obwohl der Text die Einigung auf einen „außergerichtlichen Vergleich“ ausdrücklich erwähnt, lautet die Überschrift „Gericht reduziert … Tierhaltungsverbot…“. ↩︎

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