Raub in Rhede rigoros in Abrede gestellt | SchochenWau 41/2024

Niemand hat den Hund beim Räuber gesehen | Bild von Alexa auf Pixabay
Niemand hat den Hund beim Räuber gesehen | Bild von Alexa auf Pixabay

Die angekündigte Hauptverhandlung vor dem Landgericht Münster u. a. wegen Hunderaubes hat nun stattgefunden. Zwei Jahre und zehn Monate Freiheitsstrafe erwarten einen 27-Jährigen, allerdings nicht wegen des Raubes des Hundes „Lucky“, sondern nur wegen einer Uhr, die bei ihm gefunden worden war. Mit dem Hund auf dem Arm, so wird die Große Strafkammer in der Münsteraner Außenstelle Bocholt zitiert, habe niemand den Angeklagten gesehen, weswegen es für das Gericht nicht als bewiesen galt, dass der Angeklagte im Frühjahr 2023 in Rhede dem 62-jährigen Opfer nicht nur eine Uhr, sondern auch den Jack-Russell-Mix „Lucky“ entwendet hatte. Auch die von der Staatsanwaltschaft geforderte dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung wollte das LG Münster nicht anordnen. Der Geschädigte war sich sicher, dass sein zur Tatzeit bereits 16 Jahre alter Hund ihm niemals weggelaufen wäre. Über ein Jahr später wurde schließlich der Leichnam des Tieres gefunden1.

Ebenfalls als nicht erwiesen sah das Amtsgericht in Rosenheim die Behauptung an, zwei große Hunde hätten einen kleinen Hund im Februar 2023 in Bad Aibling verletzt, weswegen die Klage auf Erstattung der Tierarztkosten abgewiesen wurde. Von Beklagtenseite war eingewandt worden, die Verletzung sei „fraglos“ dadurch entstanden, dass der Kläger seine Hündin an der Leine hochgerissen habe. Das Gericht führte aus, beide Versionen seien möglich gewesen. Das vom Kläger angebotene Gutachten der behandelnden Tierärztin müsse auch nicht eingeholt werden, da diese am Geschehen nicht beteiligt gewesen sei2.

In Eisleben ist ein Mann aus Hettstedt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. In zwei Fällen hatte er seinen Hund auf Menschen gehetzt, die daraufhin gebissen wurden. Das Gericht stufte das Tier jeweils als „gefährliches Werkzeug“ ein (§224 Abs.1 Nr.2 StGB)3.

Eine 39-Jährige wird sich schließlich demnächst in Neubrandenburg vor Gericht verantworten müssen. Ihr wird vorgeworfen, Einkünfte aus der Hundezucht beim Bezug von Sozialleistungen nicht angegeben zu haben. Der mutmaßliche Betrug hätte diese Woche verhandelt werden sollen, der Termin wurde allerdings kurzfristig verschoben4.

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Quellenangaben/ Anmerkungen:

  1. Bocholter Borkener Volksblatt vom 10. Oktober 2024. ↩︎
  2. ovb-online.de vom 13. Oktober 2024. Der Bericht führt dabei aus, die Polizeibeamten, bei denen der Kläger seinerzeit eine Strafanzeige hatte stellen wollen, hätten ihm „den korrekten juristischen Sachverhalt“ erklärt und ihn auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Dies kann mit Fug und Recht angezweifelt werden, da jedenfalls eine Ordnungswidrigkeit durchaus hätte vorliegen können. ↩︎
  3. Mitteldeutsche Zeitung vom 9. Oktober 2024. ↩︎
  4. Nordkurier vom 7. Oktober 2024. ↩︎

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