
Der in Hattingen verhandelte Fall des Dogo Argentino „Max“ hat in der vergangenen Woche die Schlagzeilen beherrscht. Die 22-jährige Angeklagte hatte das Tier im Herbst 2023 aus dem Tierheim vermittelt bekommen, wollte es aber kurz darauf wieder loswerden. Mit Kabelbindern und Panzertape befestigte sie eine Plastiktüte am Kopf des Hundes, den sie daraufhin auch noch aussetzte. Max irrte tagelang durch Hattingen und konnte von Tierschützern endlich eingefangen werden. Der Richter zeigte sich fassungslos und wird mit den Worten „Das ist doch total pervers“ zitiert. Er ging dann auch noch deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus und verhängte eine zehnmonatige Freiheitsstrafe, 100 Stunden soziale Arbeit und ein Tierhaltungsverbot für fünf Jahre. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Lebensgefährte der Verurteilten, laut ihrer Aussage Mittäter, war zum Zeitpunkt der Tat noch nicht 21 Jahre alt und wird gesondert nach Jugendstrafrecht verfolgt1.
Auch in Bochum wurde wegen Tierquälerei verhandelt: Hier soll ein 58-Jähriger seinen Hund am Nacken hochgehalten, gegen eine Wand geworfen und anschließend getreten haben. Zeuginnen wollen die Tat durch die Balkontür des Angeklagten beobachtet haben. Der beim Geschehen anwesende Sohn und die Tochter des Angeklagten machten entlastende Aussagen. Der Prozess soll mit einer weiteren Zeugenvernehmung fortgesetzt werden2.
70 Tagessätze zu je 60 Euro handelte sich eine Hundebesitzerin (51) aus Marburg ein, deren Cane Corso im Dezember 2022 und Mai 2023 in Wehrda zwei Menschen verletzt hatte. Das erste Opfer, eine 82-jährige Spaziergängerin, wurde unvermittelt angegriffen, ein Hundebesitzer wollte sein Tier vor dem Hund der Angeklagten schützen. Beidesmal gab es schwere Bissverletzungen. Der Hund der Angeklagten sollte sich anschließend einem Wesenstest unterziehen, den das Marburger Ordnungsamt jedoch wegen offensichtlicher Erfolglosigkeit abbrach und die Einschläferung anordnete. Dem Vollzug kam die Angeklagte dann aus eigenem Antrieb zuvor3.
In Dresden schließlich waren Rottweiler-Bisse Gegenstand eines Zivilverfahrens, in dem der Kläger Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 7.000 Euro verlangte. Gebissen worden war er an seinem eigenen Gartentor, wobei er allerdings den Hund selbst angefasst hatte. Aus diesem Grund hatten wohl auch die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen die Halterin des Rottweilers eingestellt – und ihr Rechtsschutzversicherer die Regulierung verweigert. Das Gericht schlug einen Vergleich vor, bei dem die Klägerin die Hälfte der Klageforderung an den Beklagten zahlt, ohne Anerkenntnis einer rechtlichen Verpflichtung. Dem stimmten beide Parteien zu. Nun gilt es abzuwarten, ob die Klägerin noch eine Regressforderung eines Reiserücktrittsversicheres abwehren muss, der den Beklagten mit 15.000 Euro schadlos gestellt hatte4.

Quellenangaben:
- Westfälischer Anzeiger vom 31. Oktober 2024; ruhrkanal.news vom 30. Oktober 2024. ↩︎
- Westdeutsche Allgemeine vom 1. November 2024. ↩︎
- Oberhessische Presse vom 2. November 2024. ↩︎
- Sächsische Zeitung vom 1. November 2024. ↩︎
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