Kopflos überfordert | SchochenWau 45/2024

Afghanen brauchen Auslauf | Bild von Peter Kaul auf Pixabay
Afghanen brauchen Auslauf | Bild von Peter Kaul auf Pixabay

Afghanen, Galgos und Podencos — allesamt sehr auslaufbedürftige Hunde. Gleich 14 von ihnen1 fand das Veterinäramt im Kreis Marburg-Biedenkopf im vergangenen Jahr in einer kleinen Wohnung unter unzumutbaren hygienischen Bedingungen. Dafür2 musste sich eine 56-Jährige nun wegen Tierquälerei vor Gericht verantworten. Ihr war schon im Jahr 2019 behördlich verboten worden, mehr als sieben Hunde zu halten. Daran hielt sie sich wohl auch, bis sie im Sommer 2023 aus einer spanischen Auffangstation neun weitere Hunde adoptierte3. Es gelang ihr und ihrem Ehemann nicht wie geplant, die Tiere weiter zu vermitteln, sodass ihr jeder im Gerichtssaal glaubte, als sie angab, mit der Situation überfordert und kopflos gewesen zu sein. Dies schützte sie jedoch nicht vor einer Strafe, die mit 90 Tagessätzen à 10 Euro recht gering ausfiel, weil ihr auch nicht nachzuweisen war, dass sie sich nicht um den medizinischen Status der Hunde gekümmert habe. Auch das von der Staatsanwaltschaft geforderte lebenslange Haltungsverbot reduzierte das Gericht auf drei Jahre.

Aus Magdeburg wird vom Fall eines 44-Jährigen berichtet, dessen Hund vom Ordnungsamt beschlagnahmt worden war, weil er nicht angeleint gewesen sein soll. Seit fast zwei Jahren wartet er jetzt auf ein Lebenszeichen seines Rehpinschers. Die Behörde verweigert die Herausgabe und beruft sich auf ein Haltungsverbot, das von einem Gericht im Jahr 2007 ausgesprochen worden war. Eine Anzeige des Hundefreundes wegen Unterschlagung war eingestellt worden4.

Das Amtsgericht in Bad Dürkheim wird sich demnächst mit der strafrechtlichen Verantwortung eines Polizeihundeführers beschäftigen. Sein Malinois hatte auf einer privaten Familienfeier in Ruppertsberg einen Säugling angegriffen. Der Hund verrichtet inzwischen wieder seinen Dienst, nachdem er einen Wesenstest bestanden hatte. Der Fall hat dazu geführt, dass in Rheinland-Pfalz nunmehr das Verfahren zur Wesensbeurteilung der Polizeihunde sowie die Qualifizierungsmaßnahmen für Hundeführer einer strengen Überprüfung unterzogen wurden5.

Einen Freispruch schließlich gab es in Kamen. Hier hatte sich ein Hundebesitzer wegen fahrlässiger Körperverletzung zum Nachteil eines Paketboten zu verantworten. Das Gericht geht davon aus, dass der Geschädigte dem Schäferhund des Angeklagten vor dem Biss auf die Pfote getreten haben könnte6.

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  1. Hessische/ Niedersächsische Allgemeine vom 10. November 2024. Die Oberhessische Presse (4. November 2024) spricht gar von 16 Hunden, von denen allerdings zwei der Tochter der Angeklagten gehört haben sollen. ↩︎
  2. Sowie für das Halten von elf Papageien und einer Schildkröte. ↩︎
  3. In der HNA (s. o.) wird sie mit der Aussage zitiert, ein spanischer Tierhändler habe die Hunde „einfach vor ihrem Haus abgeladen.“ ↩︎
  4. bild.de vom 8. November 2024. ↩︎
  5. bild.de vom 6. November 2024. ↩︎
  6. Westfälischer Anzeiger vom 6. November 2024. ↩︎

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