Keinen Erfolg vor Gericht hat eine Jägerin aus Gießen, die für die versehentliche Erschießung ihres Hundes Schadenersatz von einem anderen Jäger verlangt. Zwar gibt das Oberlandesgericht Frankfurt ihr Recht, dass der Mann seine Sorgfaltspflicht verletzt hat – dafür hat dessen Haftpflichtversicherung einen Betrag in Höhe von €2.100,- gezahlt. Nach Ansicht des Gerichts war das schon zu viel. Ein vergleichbarer Welpe sei für €500,- zu haben. Weil es sich um einen Jagdhund gehandelt habe, seien auch dessen Ausbildungskosten zu ertstatten, welche das Gericht mit €790,- bemisst – für 79 Stunden zu jeweils 10 Euro.
OLG Frankfurt/Main – Urteil vom 20. April 2021 – 4 U 184/19
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