Kein Messer, keine Notwehr, kein Häufchen, keine Einsicht | SchochenWau 49/2024

Nicht immer ist eine Kleingartenanlage ein Ort von Friede und Freude | Bild von ASSY auf Pixabay
Nicht immer ist eine Kleingartenanlage ein Ort von Friede und Freude | Bild von ASSY auf Pixabay

Mit einem Freispruch endete der Kasseler Strafprozess gegen einen 34-jährigen Polizeibeamten, was den Vorwurf der Körperverletzung im Amt angeht. Wie hier bereits berichtet, hatte die Staatsanwaltschaft dem Hundeführer vorgeworfen, seinen Diensthund auf einen unbewaffneten und unbekleideten Verdächtigen gehetzt zu haben. Das Gericht entschied nun, die Ereignisse bei dem Einsatz seien nicht abschließend zu klären, die Maßnahme gerechtfertigt gewesen1.

Für ein halbes Jahr ins Gefängnis hingegen muss ein 57-jähriger Hundehalter, der auf der Terrasse eines Lokals in Tutzing eine Frau ins Gesicht geschlagen hatte (siehe auch hier). Das Amtsgericht in Starnberg folgte seiner Argumentation nicht, dass er lediglich seinen Hund vor weiteren Tritten der Frau habe bewahren wollen. Seine 18 Vorstrafen sowie die Tatsache, dass er zum Tatzeitpunkt noch unter Bewährung gestanden hatte, führten zu dem harten Urteil. Der Hundefreund hat allerdings bereits angekündigt, in Berufung gehen zu wollen2.

In Bochum steht ein Schrebergärtner (25) aus Recklinghausen vor Gericht, der im Juni 2023 einen 67-jährigen Hundehalter zusammengeschlagen hatte. Zuvor soll er in einer Kleingartenanlage in Oer-Erkenschwick sein Opfer aufgefordert haben, einen Hundehaufen zu entfernen. Als der Ältere erwiderte, sein Hund sei nicht dafür verantwortlich gewesen, kassierte er mehrere Schläge und Tritte. Das Gericht wird vermutlich ein psychiatrisches Gutachten einholen, mit einer Entscheidung wird Ende Januar gerechnet3.

Der Geisteszustand des Angeklagten wird auch in Siegburg gutachterlich geprüft werden. Dort ist ein 83-Jähriger aus Hennef wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Sein Hund hatte sich auf einem nicht eingezäunten Grundstück bewegt und einen vorbeigehenden Jungen (12) sowie dessen Hund angegriffen und gebissen. Die Verteidigung merkte an, der Angeklagte sei wegen Demenz in ärztlicher Behandlung, sodass seine Schuldfähigkeit zur Tatzeit im Januar 2024 überprüft werden wird4.

Anzeige!

  1. stern.de, sueddeutsche.de vom 4. Dezember 2024. Verurteilt wurden er und sein 33-jähriger Kollege gleichwohl, und zwar wegen uneidlicher Falschaussage bezüglich des Messers, das der Verletzte angeblich dabei gehabt haben soll. ↩︎
  2. sueddeutsche.de vom 8. Dezember 2024. ↩︎
  3. Radio Vest, T-Online vom 4. Dezember 2024. ↩︎
  4. General-Anzeiger vom 7. Dezember 2024. ↩︎

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*