
Mit ihrer Berufung ist in Würzburg die Halterin zweier Terrier gescheitert, die im Frühjahr zu einer Geldbuße in Höhe von 750 Euro verurteilt worden war. Kurioserweise war schon dieses erstinstanzliche Urteil des AG Gemünden eine Art Sieg, denn laut ursprünglichem Strafbefehl hätte die Angeklagte 2.700 Euro zahlen müssen und das Angebot, bei einem Verzicht auf eine Beweisaufnahme die Strafe auf 900 Euro zu reduzieren, schlug sie aus. Ihr Glück, die Zeugenvernehmung ergab tatsächlich, dass der Vorwurf einer Straftat nicht mehr zu halten war1.

Antworten