
Freispruch ist das Ergebnis einer in Bückeburg verhandelten Strafsache über einen Beißvorfall aus dem Sommer 2023 in Obernkirchen. Der 44-jährige Halter einer Mini-Bulldogge musste sich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten, weil sein Hund die Halterin des Kontrahenten gebissen haben soll, die sich in den Streit der beiden Tiere eingemischt hatte. Allerdings war nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung weder geklärt, ob der Hund des Angeklagten wirklich entgegen behördlicher Anordnung keinen Maulkorb getragen hatte, noch welcher der beiden Hunde tatsächlich der Geschädigten die Bissverletzungen zugefügt hatte. So plädierte letztlich auch die Staatsanwaltschaft für den dann erfolgten Freispruch1.

- Schaumburg-Lippische Landeszeitung vom 6. Februar 2025. ↩︎
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