
In Kassel steht eine 29-Jährige vor Gericht, deren Old English Bulldog auf einem Spielplatz ein Kind (8) gebissen haben soll — das jedenfalls behauptet dessen Mutter und die Staatsanwaltschaft1. Die Angeklagte bestreitet, dass die Verletzungen des Jungen von ihrem Hund herrühren. Das Gericht hält die Einholung eines Sachverständigengutachtens für angezeigt, der Prozess wird fortgesetzt werden2.
In Günzburg ist die Sache klarer; hier gilt als erwiesen, dass der Rottweiler des Angeklagten einen Hund und seinen Halter angegriffen und verletzt hatte. Ein Jahr zuvor war schon einmal etwas Ähnliches passiert und eine Leinen- und Maulkorbpflicht verhängt worden. Heuer kassierte der Mann ein Urteil zur Zahlung von 65 Tagessätzen à 15 Euro3.
Ein interessantes Fortsetzungsfeststellungsurteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald wurde veröffentlicht, nach dem der leider bereits erfolgte Abschuss einer Wölfin rechtswidrig war4. Das streng geschützte Wildtier hatte mehrfach nachts einen Hofhund besucht, es kam vermutlich zu Deckakten. Die zuständige Behörde gab die Wolfsfähe zum Abschuss frei, um die Geburt von Hybriden zu verhindern. Das war rechtswidrig, wie — anders als zuvor das Verwaltungsgericht Schwerin — nun das OVG erkannte5.
Die Schlagzeilen der Woche beherrschte allerdings der „Mann ohne Hund“, den die Stadt Hilden zur Zahlung von Hundesteuer in vierstelliger Höhe heranziehen wollte. Die Beamten hatten auf Facebook mehrere Postings gesehen, die der Kläger von den Hunden seiner Tochter angefertigt hatte, welche bei ihm zu Besuch waren. Seine Beteuerungen nutzten nichts, er erhielt einen Schätzbescheid. Das VG Düsseldorf wirkte auf einen Vergleich hin. Der Antiquitätenhändler muss die Steuer nicht bezahlen, die Stadtkasse ersetzt ihm die Hälfte seiner Anwaltskosten6.

- Sowie Hit-Radio FFH am 24. März 2025. ↩︎
- Hessisch-Niedersächsische Allgemeine vom 25. März 2025. ↩︎
- Radio Schwaben vom 28. März 2025. ↩︎
- OVG Greifswald, Urteil vom 19. Februar 2025 – 1 LB 175/23 OVG. ↩︎
- beck.de vom 25. März 2025. ↩︎
- wdr.de und spiegel.de vom 28. März 2025. ↩︎
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