Gestörter Nachbar | SchochenWau 14/2025

Leckerchen sollten Hunde nur aus vertrauenswürdigen Händen annehmen | Bild von Lenka Novotná auf Pixabay
Leckerchen sollten Hunde nur aus vertrauenswürdigen Händen annehmen | Bild von Lenka Novotná auf Pixabay

Zu 80 Tagessätzen à 30 Euro wurde in Schwelm ein 53-Jähriger aus Ennepetal verurteilt, allerdings wegen zweier angeklagter Taten. Was den Hunderecht-relevanten Teil angeht, so war ihm vorgeworfen worden, den Hund seiner Schwägerin (und Nachbarin) vergiftet zu haben. Das Geschehen vom August 2023: Wohl weil das Bellen ihn gestört hatte, präparierte der Angeklagte Leckerbissen mit Psychopharmaka und legte diese im Garten seiner Schwägerin und seines Bruders aus. Der Hund fraß sie und musste wegen akuten Kreislaufversagens behandelt werden, überlebte zum Glück. Der Angeklagte beteuerte, er habe den Hund nicht töten wollen und schon kurz nach der Tat seinen Bruder telefonisch unterrichtet; er habe wohl unter einer Psychose gelitten. Schon vor der Gerichtsverhandlung hatte er €1.000 für Tierarztkosten gezahlt1.

In Moers wurde das Verfahren gegen einen Hundebesitzer (41) aus Neukirchen-Vluyn eingestellt. Ihm war eine Körperverletzung durch seine Malinois-Hündin vorgeworfen worden. Er hatte auf einer Wiese mit dem Tier trainiert, als es unvermittelt auf eine Passantin zulief und diese zweimal in den Arm biss. Die Geschädigte, die elf Tage im Krankenhaus verbracht hatte, nahm im Gerichtssaal die Entschuldigung des Angeklagten an. Wohl auch, weil die Hündin sich vor und nach dem Vorfall völlig unauffällig verhalten hatte, ging das Verfahren mit der Auflage, 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen, zu Ende2.

Ähnlich endete ein Strafprozess in Halle an der Saale, der Verstöße gegen das HundVerbrEinfG3 und das TierGesG4 zum Gegenstand hatte. Einem 52-jährigen Kroaten war vorgeworfen worden, zwei ungeimpfte Staffordshire-Welpen aus seiner Heimat nach Deutschland eingeführt zu haben, die mitangeklagte Frau eines Arbeitskollegen soll ihn dazu angestiftet und ihm 300 Euro für eines der Tiere bezahlt haben. In der Hauptverhandlung konnten beide Angeklagte das Gericht zu der Überzeugung leiten, nicht vorsätzlich gehandelt zu haben. Sie zahlen jeweils 200 Euro zugunsten des Tierheims in Merseburg5.

Schließlich richten wir noch unser Augenmerk auf eine Mietsache in Berlin: Ein junges Paar hatte hier einen Hund der Rasse Old English Bulldog in seine Wohnung aufgenommen. Aus der Anwohnerschaft hatte es daraufhin Beschwerden gegen den „Kampfhund“6 gegeben. Die Wohnungsgesellschaft macht geltend, der Antrag auf Hundehaltung in der Wohnung sei erst gestellt worden, nachdem das Tier angeschafft worden war. Sie hatte die Mieter aufgefordert, den Hund zu entfernen und macht dies nun gerichtlich geltend7.

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  1. Westfalen-Post vom 4. April 2025. Die zweite angeklagte Tat war eine schwere Körperverletzung zum Nachteil der bereits erwähnten Schwägerin. Der Angeklagte hatte auch hier bereits aus freien Stücken ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 Euro gezahlt. ↩︎
  2. NRZ vom 1. April 2025. ↩︎
  3. Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz – HundVerbrEinfG). ↩︎
  4. Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz – TierGesG). ↩︎
  5. Pressemitteilung vom 27. März, bild.de vom 1. April 2025. ↩︎
  6. Die Rasse gehört in Berlin nicht zu den „Listenhunden“. ↩︎
  7. BZ vom 5. April 2025. ↩︎

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