Zu 30 Tagessätzen à 30 Euro wegen fahrlässiger Körperverletzung hat das Amtsgericht Haßfurt einen 67-jährigen Rentner verurteilt.Wie die Zeitung Fränkischer Tag berichtet, hatte der Angeklagte Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt, weil sein Schäferhund im Eigentum seiner Ehefrau stehe, der Strafbefehl habe aber ihn als Eigentümer bezeichnet. Dies sei unerheblich, befand das Gericht. Der Angeklagte habe in der Situation, die zu dem Biss führte, die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Hund gehabt.
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