Unbekannte Hundesitter | SchochenWau 16/2025

Nicht jedes Halsband macht glücklich | Bild von Rebecca Scholz auf Pixabay
Nicht jedes Halsband macht glücklich | Bild von Rebecca Scholz auf Pixabay

Die 16. Kalenderwoche war recht ereignisreich. Die Presse berichtet über teilweise extrem brutale Straftaten.

Dunkelheit und Einsamkeit

In Bad Segeberg stand eine Ärztin vor Gericht, der vorgeworfen wurde, zwei Rhodesian Ridgebacks unter katastrophalen Bedingungen gehalten zu haben. Das Veterinäramt berichtete von einem Kontrollbesuch, bei dem im Erdgeschoss des Hauses der Angeklagten sämtliche Rollläden verschlossen gewesen seien. Kot, Urin und angebissene Möbel seien ein Anzeichen für vernachlässigte Tiere. Im starken Kontrast dazu habe sich das ordentliche Obergeschoss des Hauses befunden, zu welchem die Tür allerdings verschlossen gewesen sei.
Angezeigt worden war die Angeklagte von Nachbarn, die der Behörde gegenüber den Verdacht geäußert hatten, die Hunde seien permanent im Erdgeschoss eingesperrt und man sehe sie nur sehr selten draußen. Die Angeklagte bestritt sämtliche Vorwürfe und gab an, die Rollläden seien als Sichtschutz gegen eben jene Nachbarn verschlossen gewesen. Um die Hunde hätten sich neben ihr auch weitere Hundesitter gekümmert, von denen sie allerdings nur Vornamen nennen konnte.
Ihren Beweisantrag, diese Hundesitter zu laden und vernehmen, lehnte das Gericht ab. Die Angeklagte hätte genug Zeit gehabt, für die Ladung der Zeugen zu sorgen. Das Gericht war von ihrer Schuld überzeugt und die Angeklagte nahm auf dringendes Anraten ihren Einspruch gegen den Strafbefehl über 50 Tagessätze à 100 Euro zurück1.

Zucht und Ordnung

In Neubrandenburg hatte sich eine 58-Jährige aus Malchin zu verantworten, die neben Bürgergeld auch Einkünfte aus der Chihuahua-Zucht bezogen haben soll. Rund 1.200 Euro soll sie dadurch zu Unrecht an staatlicher Unterstützung erhalten haben. Die Angeklagte beteuerte, nur Eigentümerin des Rüden gewesen zu sein, die Hündin gehöre ihrem Ex-Mann, der auch die Kaufpreise eingesteckt habe. Sie selbst habe für „vier bis fünf Welpen“ jeweils 50 Euro erhalten. Das Verfahren wurde nach §153 StPO wegen geringer Schuld eingestellt2.

Hals und Band

Gegen eine Ordnungsverfügung mit Verhängung von Zwangsgeld hatte sich ein Ehepaar aus Monschau zur Wehr gesetzt. Das Veterinäramt der Städteregion Aachen war überzeugt davon gewesen, die beiden hätten ihren Slowakischen Schwarzwildbracken dauerhaft so genannte „Antibell-Halsbänder“ umgelegt, die zwar frei verkäuflich, im Dauereinsatz allerdings tierschutzwidrig seien. Die Kläger hingegen behaupteten, was das Veterinäramt von einem Nachbargrundstück aus wahrgenommen habe, seien schlicht GPS-Tracker gewesen. Das Verwaltungsgericht äußerte „Restzweifel an dieser Schutzbehauptung“ und schlug eine vergleichsweise Beendigung des Rechtsstreits vor: Die Parteien nahmen sowohl die Ordnungsverfügung als auch den Widerspruch hiergegen zurück3.

Biss und Bauch

20 Tagessätze à 20 Euro wegen fahrlässiger Körperverletzung — so lautet das Urteil für einen 66-jährigen aus Lahr im Schwarzwald. Sein Rottweiler hatte, angebunden auf einem Marktplatz, einen Passanten (60) in den Bauch gebissen. Der Angeklagte hatte sich zu diesem Zeitpunkt außerhalb seines Arbeitsplatzes — einem Marktstand — befunden, um sich Kaffee zu holen. In der Hauptverhandlung betonte der Angeklagte, wie lieb und freundlich sein Hund sei und das Opfer habe ihn womöglich bestehlen wollen. Nach Schluss der Beweisaufnahme beschränkte der Verteidiger des Angeklagten den Einspruch gegen den zuvor ergangenen Strafbefehl auf die Höhe der Tagessätze4.

Tod und Fortsetzung

Schließlich gibt es noch von zwei Gerichtsverfahren zu berichten, bei denen ein Ende noch aussteht und mit einiger Spannung erwartet werden kann.

In Leipzig steht ein 36-Jähriger vor Gericht, der den Exotic Bully seiner damaligen Lebensgefährtin mit sage und schreibe 15 Messerstichen getötet haben soll. Der Mann aus Stötteritz ist vorbestraft und stand zur Tatzeit unter Bewährung. In der JVA hatte er zuvor ein Anti-Aggressionstraining absolviert. Der Prozess wird wegen aktueller Terminschwierigkeiten zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden5.

Um eine Restforderung in Höhe von € 886,36 wird in Leer gestritten. Der Beklagte aus Westoverledingen hatte seine Griechische Schäferhündin wegen Futterverweigerung in das Tiergesundheitszentrum Oldenburg gebracht. Dort wurde sie wenige Tage später mit seinem Einverständnis und in seinem Beisein eingeschläfert. Der 71-Jährige hat in der Folge nicht den kompletten geforderten Rechnungsbetrag beglichen, weil er sowohl die Dauer des Klinikaufenthaltes als auch die angewandte Behandlung anzweifelt. Das Gericht wird in einem weiteren Termin Tierärzte als Zeugen vernehmen6.

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  1. Lübecker Nachrichten vom 20. April 2025. ↩︎
  2. Nordkurier vom 17. April 2025. ↩︎
  3. Aachener Zeitung vom 16. April 2025. ↩︎
  4. Badische Zeitung vom 17., Schwarzwälder Bote vom 23. April 2025. ↩︎
  5. Leipziger Volkszeitung, diesachsen.de vom 17. April 2025. ↩︎
  6. Nordwest-Zeitung vom 14. April 2025. ↩︎

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  1. Leo bleibt zu Hause | SchochenWau 21/2025 – hundejustiz.de

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