
Mit einer abgewiesenen Klage hat das Landgericht in Frankfurt an der Oder in dieser Woche für Schlagzeilen gesorgt. Eine Frau aus Wandlitz hatte sich von drei Kangals ihrer Nachbarin gestört gefühlt und ein Urteil beantragt, nach dem jene das Halten der Hunde zu unterlassen habe. Sie trug vor, sich durch erheblichen Lärm der bellenden Hunde gestört zu fühlen, darüber hinaus stießen die Tiere auch gegen den Zaun und sorgten für Geruchsbelästigung und erhöhten Insektenbefall.
Das Gericht ließ sich von der Klägerin und den von ihr aus der eigenen Familie beigebrachten Zeugen nicht überzeugen. Stattdessen belegte ein Sachverständigengutachten, dass die festgestellten Geräuschspitzen unterhalb der Lärmschutznormwerte gelegen haben. Es bestehe damit keine Lärm- und Geruchsbelästigung, die über die Schwelle des Zumutbaren hinaus gehe, fasst das Gericht zusammen, und: „Es besteht kein Anspruch auf eine geräuschfreie Nacht.“1

- Rundfunk Berlin-Brandenburg vom 29. April 2025. ↩︎
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