
Auch in dieser Woche war wieder ordentlich etwas los in deutschen Gerichtssälen. Das Hunderecht wurde in den verschiedensten Facetten behandelt.
Tierheim will Hund
Zu Beginn geht es nach Passau, wo das Schicksal des Hundes „Leo“ (6) die Gemüter schon seit einiger Zeit bewegt. Der Golden Retriever war vor Jahren vom Tierheim „Königswiese“ in Pocking aufgenommen worden. Temporär, wie seine kurzfristig erkrankte Besitzerin glaubte — dauerhaft, wie der Tierschutzverein behauptet, der entsprechend unterschriebene Formulare vorweisen konnte und den Hund schließlich an einen Hotel-Manager aus Bad Füssing vermittelte1.
Doch auch dort sollte der Hund nicht bleiben. Man traute auch dem neuen Besitzer nicht über den Weg, zeigte ihn wegen schlechter Haltung beim Veterinäramt an und klagte schließlich auf Herausgabe des Tieres. Die Klage wurde nun abgewiesen, der Hund darf bei seinem rechtmäßigen Besitzer bleiben, der mit der Vorbesitzerin auch schon längst eine faire Besuchsregelung vereinbart hatte2.
Unfallopfer will Haushaltshilfe
In Osnabrück forderte ein Spaziergänger mit Französischer Bulldogge 1.500 Euro als Schmerzensgeld und 450 Euro als Haushaltsführungsschaden von seinem Kontrahenten, einem Radfahrer mit Deutscher Dogge. Er war gemäß seiner Aussage auf dem Gehweg flaniert, als von hinten der Radfahrer gekommen sei. Die Hunde seien aneinander geraten, dabei sei er zu Fall gekommen, als sich bei seinem Hund plötzlich die Spannung in der Leine gelöst habe.
Das Gericht stellte zwei Dinge in Frage: Zum Einen die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe, da der Kläger zunächst nur aufgrund einer ärztlichen Fehldiagnose eine Armschiene getragen hatte. Zum Anderen zweifelte die Vorsitzende an, ob sich die Tiergefahr aus §833 BGB schon dadurch verwirklicht hatte, dass die Dogge am Fahrrad schlichtweg anwesend gewesen war.
Eine Entscheidung gab es nicht, die Beklagtenseite zahlt dem Kläger im Wege des Vergleichs eine Entschädigung in Höhe von 800 Euro3.
Veterinäramt will Gnade walten lassen
Zu 95 Tagessätzen wurde in Schwalmstadt ein 28-Jähriger aus dem Altkreis Ziegenhain verurteilt. Der Angeklagte hatte Hunde, Ziegen, Hühner und Kaninchen gehalten. Bei einer Kontrolle des Veterinäramts war Ende 2023 festgestellt worden, dass eine Deutsche Dogge und ein Chihuahua–Rehpinscher-Mischling zusammen in einem Zimmer eingesperrt waren. Auf dem Boden hatten sich Kot und Urin befunden, die Hunde hatten kein Wasser, waren abgemagert und hatten lange Krallen. Eine Zeugin, die Ex-Freundin des Angeklagten, sagte aus, sie habe sich stets um die Hunde gekümmert, irgendwann sei ihr aber verboten worden, sie ausreichend zu füttern.
Interessant: Während das Veterinäramt dafür Sorge getragen hatte, dass die beiden vernachlässigten Hunde in ein Tierheim verbracht wurden, durfte ein dritter, eine Mischung aus Cane Corso und Labrador, beim Angeklagten verbleiben. Auch das Gericht sprach kein Haltungsverbot aus4.
Angeklagte will es nicht wahrhaben
Anders in Sulingen: Hier ist der Angeklagten neben einer Geldstrafe in Höhe von €5.0005 auch ein Haltungsverbot für fünf Jahre auferlegt worden. Die 83-Jährige hatte einen Hund und eine Katze unter katastrophalen Bedingungen gehalten. Letztere hatte sich beim unangemeldeten Kontrollbesuch des Veterinäramts in einer Hütte eingesperrt befunden, das dort aufgestellte Katzenklo sei „bis oben hin zugeschissen“ gewesen.
Der Hund hatte zwei offene Tumore ausgewiesen, nach Angaben der als Zeugin vernommenen Amtstierärztin über Wochen starke Schmerzen erleidet und war im Anschluss an die Maßnahme vom Haustierarzt der Angeklagten eingeschläfert worden. Diese zeigte weder Einsicht noch Reue und erklärte, es habe sich um harmlose Fettgeschwulste gehandelt, die sie mit Hausmitteln zu behandeln versucht habe6.
Räuber will Hund nicht
Ein Fall von Hunde-Entführung wird in Bochum verhandelt: Hier soll ein 35-jähriger Herner zusammen mit drei bisher nicht ermittelten Komplizen einen Mann in dessen Wohnung überfallen, bedroht und mit einem Schraubendreher verletzt haben. Statt anderer Wertgegenstände entschied sich das Räuberquartett dann, den Hund7 des Überfallenen mitzunehmen. Glück für das Opfer: Der Hund tauchte wenig später auf ungeklärte Weise in einem Tierheim in Gelsenkirchen wieder auf. Die Urteilsverkündung wird für Mitte Juni erwartet8.
Spaziergänger will Sex
Es wird noch absurder: In Gießen wurde ein Mann zu 15 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, der Spaziergängerinnen in Cleeberg und Ranstadt gefragt hatte, ob er die Hinterteile ihrer Hunde lecken dürfe. Als diese ablehnten, bedrohte er die Frauen mit einer Schreckschusspistole und verlangte in einem Fall sogar, den Hund besteigen zu dürfen. Der Mann wird nach §63 StGB in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht9.
Gut Ding will Weile haben
Schließlich gibt es noch Neuigkeiten zu zwei bereits geschilderten Fällen:
In Brilon war eine Autofahrerin, die nach ihrem Hund auf der Rückbank geschaut hatte und dabei zwei Menschen anfuhr, wegen fahrlässiger Körperverletzung, nicht aber wegen Unerlaubten Entfernens vom Unfallort verurteilt worden. Das hält die Staatsanwaltschaft für fehlerhaft und hat Berufung eingelegt10.
Auch der Zivilprozess in Leer, bei dem eine Oldenburger Tierklinik ihr restliches Honorar eingeklagt hat, ist nach jetzt erfolgten Zeugenvernehmungen noch nicht zu Ende. Das Gericht hat sich vermutlich noch kein endgültiges Bild über das Geschehen machen können, es wird eine Entscheidung im Juni verkündet werden11.

- Wobei diesem gegenüber erklärt wurde, der Hund sei bei einer Alkoholikerin, die ihn misshandelt hätte, beschlagnahmt worden. ↩︎
- Passauer Neue Presse vom 23. und 25. Mai 2025. Zur juristischen Komponente des Rechtsstreits schweigt sich die Quelle leider weitestgehend aus. ↩︎
- Neue Osnabrücker Zeitung vom 20. Mai 2025. ↩︎
- Hessisch-Niedersächsische Allgemeine vom 25. Mai 2025. ↩︎
- Leider verrät die Quelle die Anzahl der Tagessätze nicht. ↩︎
- Kreiszeitung vom 23. Mai 2025. ↩︎
- Die Quelle spricht von einem „Kampfhund“. ↩︎
- Westdeutsche Allgemeine vom 22. Mai 2025. ↩︎
- Frankfurter Neue Presse vom 22. Mai 2025. ↩︎
- Westfalenpost vom 21. Mai 2025. ↩︎
- Nordwestzeitung vom 23. Mai 2025. ↩︎
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