
In der Woche vom 26. Mai bis 1. Juni sind es leider durchweg sehr traurige Geschichten, die die Schlagzeilen dominiert haben.
Ins Auto geworfen
Wegen Tierquälerei stand ein 47-Jähriger in Darmstadt vor Gericht. Er soll auf einem Parkplatz in Griesheim seine Hündin der Rasse Australian Cattle Dog rücksichtslos und schmerzhaft in sein Auto geworfen haben. Am Halsband habe er sie gepackt und über die Schulter geworfen, dabei sei sie im Brust- und Leistenbereich gegen das Autodach geschlagen. Der Angeklagte selbst gab an, er habe seinen Hund schützen wollen, der plötzlich aus dem Auto gesprungen sei. Dabei habe er das Tier unglücklich zu hoch gerissen. Nach Vernehmung einer Tierärztin und Ansicht eines Dashcam-Videos wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe in Höhe von €1.200,- verurteilt1.
Zur Täterin geschickt
Für Aufsehen sorgte ein Verwaltungsrechtsstreit in München schon bevor er richtig begonnen hatte: Hier klagt eine Hundebesitzerin aus Unterhaching, deren Magyar Viszla im Februar vom Veterinäramt München-Land beschlagnahmt worden war. Die Hündin war abgemagert gewesen, es hatte ihr an Muskelmasse gefehlt und sie hatte eine stark gekrümmte Körperhaltung aufgewiesen. Das Tier war in die Obhut eines Tierheims verbracht und diesem die Befugnis der Weiterveräußerung erteilt worden.
Hiergegen wandte sich die Klägerin und hatte mit dem Eilantrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung Erfolg2. Das Gericht entschied, dass eine dauerhafte Fortnahme und eventuelle Weiterveräußerung einen nicht unerheblichen und endgültigen Eingriff in die Rechte der Klägerin darstelle. Es machte ihr dabei zur Auflage, einmal monatlich dem Landratsamt eine tierärztliche Bescheinigung über den Zustand des Hundes vorzulegen. Außerdem sollen unangemeldete Kontrollbesuche jederzeit möglich sein3.
Zu Tode „gespielt“
In einem Fall in Koblenz ist es die Behörde, die vor dem Verwaltungsgericht obsiegt hat. Die Klägerin hatte sich dagegen gewandt, dass die Verbandsgemeinde Nahe-Glan im Kreis Bad Kreuznach ihren Schäferhund als „gefährlich“ im Sinne des Landeshundegesetzes einstuft. Grund war eine Auseinandersetzung mit einem wesentlich kleineren Hund, einem „Löwchen„, der dadurch mehrere Bissverletzungen und einen Rippenbruch erlitten hatte und eingeschläfert werden musste. Das Gericht folgte der Argumentation der Klägerin, die Hunde hätten miteinander gespielt, nicht4.
In die Böschung geworfen
Ein tragischer Verkehrsunfall auf der Autobahn 1 bei Gevelsberg war Gegenstand eines Strafverfahrens in Schwelm. Angeklagt wegen fahrlässiger Körperverletzung war ein Niederländer (72), der zu spät gebremst hatte, als mehrere Verkehrsteilnehmer versuchten, einem auf die Fahrbahn gelaufenen Hund auszuweichen bzw. abzubremsen. Der Angeklagte schilderte dem Gericht noch immer mit Entsetzen, wie der Hund angefahren, durch die Luft geschleudert und anschließend sein Kadaver von der Autofahrerin, die ihn angefahren hatte, in die Böschung geworfen worden war.
Die Vorsitzende führte aus, der nicht vorbestrafte Rentner habe sich in einer Ausnahmesituation befunden und er sei „eine Sekunde zu lange schockiert“ gewesen. Das Verfahren wurde eingestellt5.

- So jedenfalls das Darmstädter Echo vom 28. Mai 2025. stern.de (gleiches Erscheinungsdatum) spricht gar von €1.400 und davon, dass im ursprünglichen Strafbefehl eine Geldstrafe in Höhe von €4.200 verhängt worden war. Was das in Tagessätzen bedeutet, darüber schweigen allerdings leider beide Quellen. ↩︎
- Klagen gegen Verwaltungsakte haben grundsätzlich aufschiebende Wirkung, das heißt, dass behördliche Anordnungen erst dann wirksam werden, wenn eine endgültige gerichtliche Entscheidung gefallen ist. Anders ist es aber, wenn die Behörde — wie hier geschehen — die sofortige Vollziehung anordnet. ↩︎
- Hallo München vom 27. Mai 2025 — wbei dort allerdings auch vermeldet ist, dass die sofortige Rückgabe des Hundes an die Klägerin zunächst daran gescheitert ist, dass die Hündin an einer fiebrigen Entzündung leidet. ↩︎
- Südwestrundfunk vom 30. Mai 2025. ↩︎
- Westfalen-Post vom 31. Mai 2025. ↩︎
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