
Dramatisch ging es zu in deutschen Gerichtssälen, und es gab einige Verurteilungen.
Schläge
Der wohl bestürzendste Fall der Woche ist in Nürnberg verhandelt worden: Hier stand ein 28-Jähriger vor Gericht, weil er im Februar 2024 eine Chihuahua-Mix-Hündin vor einem Geschäft gestohlen und in einer Seitenstraße auf brutale Art totgeschlagen haben. Der Angeklagte äußerte sein Bedauern und konnte sich kein Motiv erklären. Klar ist, dass er von Alkohol und mehreren sonstigen Drogen berauscht gewesen war. Das Gericht hielt eine Freiheitsstrafe von vier Monaten für tat- und schuldangemessen — ohne Bewährung1.
Stiche
Auch in Aurich ist brutale Gewalt gegen einen Hund Gegenstand eines Strafverfahrens, ein 38-Jähriger soll mehrfach mit einem Messer auf einen Hund eingestochen haben, der angeblich zuvor die Katze seiner Lebensgefährtin getötet haben soll. Gegen den recht milden Strafbefehl über 50 Tagessätze à 30 Euro hatte der Angeklagte Einspruch eingelegt. Am Verhandlungstrag musste das Gericht jedoch feststellen, dass seine deutschen Sprachkenntnisse nicht ausreichen und ein Dolmetscher zu Rate gezogen werden muss. Eine Fortsetzung ist für September geplant2.
Hunger
Zu 90 Tagessätzen à 30 Euro ist in Siegburg eine Frau wegen Tierquälerei verurteilt worden. Sie hatte nach Überzeugung des Gerichts ihre Chihuahua-Hündin so stark vernachlässigt, dass diese vom Tierarzt eingeschläfert werden musste, als sie ihm das Tier zur Behandlung gebracht habe. Der Sterbeprozess, so gab der Mediziner zu Protokoll, habe da schon eingesetzt gehabt. Der Darstellung der Angeklagten, der Hund habe erst morgens Krankheitssymptome gezeigt, widersprach der Arzt. Das Gericht verurteilte die Angeklagte sodann zu 30 Tagessätzen mehr, als die Staatsanwaltschaft im Plädoyer beantragt hatte3
Tumore
Auch in Peine blieb der Angeklagte bis zum Schluss uneinsichtig, was den Vorwurf der Tierquälerei an seinem Staffordshire-Terrier anging. Aufgrund einer anonymen Anzeige hatte ihn eine Amtstierärztin aufgesucht und festgestellt, dass die Pfoten des Hundes „desolat“ gewesen seien und „gestunken“ hätten „wie die Pest“. Der Hund wurde mit Hochgradigem Verdacht auf Tumore von einer Tierärztin in Hildesheim eingeschläfert. Ob es sich wirklich um Tumore gehandelt hatte, hatte die Amtstierärztin nicht feststellen können, da der Kadaver sofort eingeäschert worden war. Hier forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von drei Monaten, das Gericht beließ es aber bei milden 60 Tagessätzen zu 20 Euro4.
Kein Biss
Einen einigermaßen versöhnlichen Abschluss dieser SchochenWau vermag vielleicht eine Entscheidung aus Kassel zu bieten: Hier soll eine Bulldogge auf einem Spielplatz ein Kind gebissen haben. Der vom Gericht bestellte Sachverständige, Facharzt für Rechtsmedizin, schloss dies nun aus und gab an, das vermeintliche Opfer weise allenfalls Kratzspuren auf, jedenfalls keinen Biss. Das Verfahren wurde gegen Zahlung von 600 Euro an eine gemeinnützige Organisation eingestellt5.

- Bayerischer Rundfunk vom 14., Bild vom 15. Juli 2025. ↩︎
- Ostfriesen-Zeitung vom 17. Juli 2025. ↩︎
- Kölner Stadt-Anzeiger vom 17. Juli 2025. ↩︎
- Braunschweiger Zeitung vom 14. Juli 2025. ↩︎
- Hessisch-Niedersächsische Allgemeine vom 15. Juli 2025. ↩︎
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