Die mutmaßliche Hundequälerin aus Bad Lauchstädt, über die bereits hier und hier berichtet wurde, konnte in Halle vor Gericht einen Teilerfolg erzielen dergestalt, dass ihr nicht mehr jeglicher Umgang mit Tieren verboten ist, sondern sie unter Aufsicht in einer Tierarztpraxis arbeiten darf1. Das war aber bei weitem nicht das einzige hunderechtliche Verfahren in dieser Woche, und leider ging es auch andernorts um Qualen und Schmerzen.
Biss ohne Strafe I
Von den Geschädigten mit Unverständnis quittiert wurde die Einstellung eines Strafverfahrens in zweiter Instanz in Leipzig: Hier hatte ein Halter von zwei Rottweilern im Herbst 2022 das Tor zu seinem Grundstück in Holzhausen offen gelassen, die Hunde waren auf die Straße gelangt und hatten einen dreijährigen Jungen mit Bissen schwer verletzt. Das Amtsgericht hatte zunächst wegen fahrlässiger Körperverletzung 40 Tagessätze à 30 Euro verhängt. Dem Landgericht gegenüber argumentierte der Angeklagte mit seiner Erfahrung und Umsichtigkeit und letztlich mit der Absprache, die er mit seiner Frau getroffen hatte, dass diese die Hunde in den Zwinger sperrt, bevor er das Hoftor öffnet. Das Verfahren wurde mit der Auflage eingestellt, bis Januar €1.000 an die Opferfamilie zu zahlen2.
Biss ohne Strafe II
Auch in Groß-Umstadt war ein Mensch von einem Hund gebissen worden, allerdings als Retourkutsche für sein eigenes Verhalten, für das er nun in Dieburg vor Gericht stand. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Tierquälerei vor, weil er auf einer Grillparty eine Französische Bulldogge ins Ohr gebissen haben soll. Er selbst gab an, er habe den Hund lediglich mit zwei Fingern ins Ohr gezwickt gehabt. Das Gericht ließ die Frage letztlich offen, da es schon erhebliche Zweifel daran hatte, dass der Bulldogge überhaupt „aus Rohheit erhebliche Schmerzen“ zugefügt worden waren. Das Verfahren wurde, was den Tatvorwurf der Tierquälerei angeht, eingestellt3.
Eilantrag ohne Erfolg
Das Geschehen allerdings, das sich in Mainz ereignet hatte, dürfte wohl auch die Dieburger Richterin (s. o.) ohne weiteres Zögern als Tierquälerei klassifizieren. Hier war einer Hündin eine sieben Zentimeter lange Karotte in den Vaginaltrakt eingeführt worden. Die Halterin, eine Erzieherin in einer Kindertagesstätte, versuchte sodann auf dem Klageweg, das verständlicherweise vom Veterinäramt beschlagnahmte Tier zurück zu erhalten. Nach ihrer Theorie dürften Kinder an ihrem Arbeitsplatz die Tat begangen haben. Das Gericht hielt es allerdings für möglich und sogar wahrscheinlich, dass der Lebensgefährte der Klägerin der Täter ist und bestätigte somit die Entscheidung der Behörde4.
Tötung ohne Betäubung
Auch in Bielefeld wurde ein Hund gequält, sogar mit tödlicher Folge. Vor Gericht stand ein Tierheilpraktiker, der eine Hündin ohne vorherige Betäubung eingeschläfert hatte. Das Verfahren wurde ausgesetzt und beginnt demnächst erneut5.
Jagd ohne Jägerin
In dem Fall, der beim Amtsgericht Gemünden verhandelt wurde, waren nicht die Hunde die gequälten Tiere, sondern ein Wildschwein, das von den Hunden gejagt worden war. Was genau mit dem Schwarzkittel passiert war, ist unbekannt. Der Täterin wurde vorgeworfen ihre beiden American Staffordshire Terrier ohne Leine im Wald ausgeführt zu haben. Sie selbst gab an, die Hunde seien nach der Spazierrunde (mit Leine) bereits im Auto gewesen, als ein Wildschwein angerast gekommen sei und sie umgerannt habe. Das Verfahren über die angeklagte Jagdwilderei wurde nach einem Rechtsgespräch gegen Zahlung von 2.000 Euro an einen Tierschutzverein eingestellt6.
Entführung ohne Schuld
Ein Angeklagter, der einem Ehepaar dessen Hund mit Gewalt entreißen wollte, kommt in Dorsten indessen mit einer Verwarnung mit Strafvorbehalt und 120 Sozialstunden davon. Er gab an, sich in einer psychischen Ausnahmesituation und unter Drogeneinfluss befunden zu haben und überzeugt gewesen zu sein, den Hund vor Peinigern zu retten. Nach dem Vorfall hatte er bereits mehrere Wochen in der Psychiatrie verbracht7.

- Mitteldeutscher Rundfunk vom 21. August 2025. ↩︎
- Leipziger Volkszeitung vom 20. August 2025. ↩︎
- Echo online vom 19., Main-Echo vom 20., Der Spiegel vom 21. August 2025. Verurteilt wurde der Angeklagte in dieser Verhandlung dennoch wegen Trunkenheit im Verkehr. ↩︎
- Wormser Zeitung, Südwestrundfunk vom 22. August 2025. ↩︎
- Neue Westfälische vom 22. August 2025. ↩︎
- Mainpost vom 22. August 2025. ↩︎
- Dorstener Zeitung vom 19. August 2025. ↩︎
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