Zucht und Unordnung | SchochenWau 36/2025

Grenze überschritten | Bild von Yuppy Ermeton auf Pixabay
Grenze überschritten | Bild von Yuppy Ermeton auf Pixabay

Nach der Sommerpause kommt die Hunderechtsprechung wieder langsam in die Gänge. Ein Urteil ist gefallen, ein anderes wird erwartet.

Ungeplante Bedeckung

In Gardelegen stand eine Frau vor Gericht, die sich gegen ein Bußgeld in Höhe von €1.500,- zur Wehr setzen wollte. Ihr war im Jahr 2021 die gewerbsmäßige Hundezucht behördlich untersagt worden. Als nun im vergangenen Sommer Mitarbeiter des Veterinäramts ihr Grundstück betraten, wurden sie von Hunden unterschiedlichster Rassen begrüßt, darunter vier Hündinnen und mehrere Rüden, die alle nicht kastriert gewesen seien. In einer Scheune hatte man eine Border-Collie-Hündin mit sieben Welpen vorgefunden, von denen der Sohn der Betroffenen erklärte, sie seien das Produkt einer „ungeplanten Bedeckung“.
Das Gericht glaubte den Indizien und Aussagen der Beamten, wonach die Betroffene ununterbrochen weiterhin im INternet mit Hunden handelte. Das verhängte Bußgeld blieb deshalb bestehen1

Geplante Verhandlung

Vor dem Schöffengericht in Bad Iburg wird sich in der kommenden Woche ein 59-Jähriger verantworten müssen. Ihm wird vorgeworfen, mindestens 46 Hunde gehalten zu haben „und zwar unter völlig unzureichenden Bedingungen.“2

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  1. Altmark-Zeitung vom 6. September 2025. ↩︎
  2. Pressemitteilung des Amtsgerichts Bad Iburg vom 29. August 2025. ↩︎

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