Keine Einzelfälle | SchochenWau 43/2025

Nicht immer friedlich: Der Wolfshund | Bild von Jeannette1980 auf Pixabay
Nicht immer friedlich: Der Wolfshund | Bild von Jeannette1980 auf Pixabay

Je mehr Hunde man hält, um so mehr Freude hat man im Leben — so sollte man es jedenfalls meinen. Aber auch der Ärger kann sich leicht potenziere. Die hunderechtliche Woche hatte sich allerorts mit Mehrhundebesitzern zu beschäftigen. Von einem Fall zum Beispiel, in dem drei Wolfshunde im Landkreis Cham einen Pfarrvikar überfallen und schwer verletzt hatten, werden wir in der näheren Zukunft an dieser Stelle sicherlich noch lesen. In verwaltungsrechtlicher Hinsicht hat der Besitzer schon einmal die „erste Runde“ verloren: Seine Eilanträge gegen die Wegnahme seiner Hunde und das von der Gemeinde Traitsching verhängte Haltungsverbot wurden vom Verwaltungsgericht Regensburg abgelehnt1.

Quälerei statt Wilderei

In Gelnhausen stand eine 60-Jährige aus Hasselroth wegen Jagdwilderei vor Gericht. Ihre beiden Hunde hatten im August 2022 ein Rehkitz aus dem hohen Schilfgras aufgespürt und gejagt, das Wildtier starb Tage später in einer Auffangstation mit schweren Bissverletzungen. In einem weiteren Fall sollen die Hunde der Angeklagten einen Hasen und ein weiteres Reh aufgescheucht und gejagt haben. Der Einspruch, den sie gegen den hierzu erhaltenen Strafbefehl eingelegt hatte, hatte zum einen den Effekt, dass das Verfahren bezüglich der zweiten Angelegenheit eingestellt und im ersten Fall der Tatvorwurf der Jagdwilderei (§292 StGB) nicht aufrecht erhalten wurde. Verurteilt wurde die Angeklagte wegen Tierquälerei (§17 TierSchG), und zwar zu 60 Tagessätzen à 90 Euro2.

Einstellung statt Strafe

Auch in Unna ging es um das Verhalten von zwei Hunden: HIer allerdings war kein Reh zu Tode, sondern ein Radfahrer zu Fall gekommen, nachdem die freilaufenden Vierbeiner ihm auf dem Ruhrtalradweg in Dellwig in die Quere geraten waren. Der in Fröndenberg wohnende Angeklagte hatte sich nach dem Unfall allerdings reumütig gezeigt und den Verletzten vorbildlich versorgt. Auch in der Folge sowie bei der Gerichtsverhandlung zeigte er Reue und Anteilnahme. Das Verfahren wurde gegen Zahlung von 300 Euro an die Verkehrswacht eingestellt3.

Fortsetzung statt Versöhnung

Dramatischer geht es in Viechtach zu, wo sich ein 54-jähriger English-Bulldog-Halter wegen Fahrlässiger Körperverletzung verantworten muss. Aus noch ungeklärter Ursache war einer seiner Hunde aus dem Grundstück auf die Straße gelangt und hatte den Yorkshire Terrier des Nachbarn (87) gepackt, geschüttelt und leblos abgelegt. Als sich der Geschädigte dann zu seinem Hund gebeugt hatte, war auch er zum Angriffsziel geworden und trug schwere Verletzungen im Gesicht davon. Der Terrier starb wenig später.
Die vom Gericht vorgeschlagene Regelung, das Verfahren gegen Zahlung einer gewissen Summe an den Geschädigten einzustellen, stieß bei der Verteidigung auf wenig Gegenliebe. Sowohl die vom Gericht vorgeschlagenen 2.000 Euro für den Hund als auch die vom Verletzten verlangten 30.000 Euro Schmerzensgeld erschienen der Rechtsanwältin des Angeklagten zu hoch.
Der Prozess wird fortgesetzt4.

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  1. VG Regensburg, Beschluss vom 22. Oktober 2025 – RO 4 S 25.2376 (Pressemitteilung). ↩︎
  2. Gelnhäuser Neue Zeitung vom 22. Oktober 2025. ↩︎
  3. Westfalenpost vom 22. Oktober 2025. ↩︎
  4. Passauer Neue Presse vom 22. Oktober 2025. ↩︎

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