Allhier auf grüner Heid‘ | SchochenWau 28/2025

Hat die Transportbox den Hund geschützt? | Bild von Martine auf Pixabay
Hat die Transportbox den Hund geschützt? | Bild von Martine auf Pixabay

Ob sie die Jägerei gar lustig findet, ist nicht bekannt. Dass sie ihr aber nicht zur geringeren Hundesteuer verhilft, das weiß eine Münsteranerin jetzt. Und auch sonst war die Woche steuer-, zivil- und strafrechtlich recht turbulent.

Bissig, aber nicht versichert

In einem Zivilprozess vor dem Amtsgericht Neubrandenburg ging es um Schadenersatz und Schmerzensgeld nach einem Beißvorfall in Woldegk, dem leider eine Dackelhündin zum Opfer gefallen war. Die Schäferhündin des Beklagten war von dessen Grundstück entkommen und hatte zunächst den Hund, dann dessen Halterin angegriffen, nachdem diese den Dackel auf den Arm genommen hatte. Resultat waren eine Bisswunde am Arm des Menschen und derart schwere Verletzungen der Hündin, sodass diese eingeschläfert werden musste.
Vor Gericht war die Sache wohl gekommen, weil für die Schäferhündin keine Haftpflichtversicherung bestand und der Beklagte geltend machte, er sei gar nicht anwesend gewesen, sondern sein Vater habe auf den Hund aufpassen sollen. Zudem habe die Klägerin eine Mitschuld an ihrer Verletzung.
Auf Anraten des Gerichts einigte man sich im Vergleich auf insgesamt 2.500 von den eingeklagten 3.700 Euro1.

Geschlagen, aber nicht getroffen

In Hersbruck stand ein Jäger vor Gericht, weil Spaziergänger beobachtet haben wollten, wie er seinen in einer Transportbox befindlichen Hund mit einem Stock durch die Gitterstäbe geschlagen haben sollte. In der Hauptverhandlung jedoch konnten sie dies auf konkrete Nachfrage nicht bestätigen. Der Verteidiger des Angeklagten drängte auf einen Freispruch, das Gericht äußerte jedoch Bedenken, ob nicht auch die lauten Schläge auf die Transportbox als Tierleid zu werten wären. Der Angeklagte selbst willigte sodann ein, das Verfahren durch Zahlung einer Spende in Höhe von 250 Euro zu beenden2.

Eingesperrt, aber nicht getreten

Noch ein ganzes Stück von einer Beendigung entfernt ist ein Strafverfahren in Köln: Auch hier wird dem Angeklagten vorgeworfen, seinen eigenen Hund misshandelt zu haben. Der 45-Jährige soll seine Belgische Schäferhündin mehrfach in die Rippen und die Hüfte getreten haben, berichtet eine Zeugin. Als die Polizei den Angeklagten besucht und das Tier mitgenommen hatte, war es in einem leeren Zimmer eingesperrt gewesen. Der Prozess wird fortgesetzt werden mit der Vernehmung von vom Angeklagten benannten Zeugen3.

Gezüchtet, aber nicht befreit

Eine schwäbische Familie wollte sparen und beantragte für ihre beiden Hunde die Befreiung von der Hundesteuerpflicht. Zwar seien es Familienhunde und man habe bisher auch noch keinen Gewinn mit dem Verkauf von Welpen erzielt, dennoch handele es sich um einen Zuchtbetrieb. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen und auch die Berufungsinstanz, der in Mannheim ansässige baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof, sahen es anders. Es sei weder ein schlüssiges Betriebskonzept erkennbar noch eine Gewinnerzielungsabsicht nachgewiesen4.

Erlaubt, aber nicht berechtigt

Ähnliches gibt es aus Münster zu berichten: Hier war es eine Frau, die mit ihrem Antrag auf Ermäßigung der Hundesteuer für ihren jagdlich ausgebildeten Rauhhaardackel gescheitert war. Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht nun befand: Sie sei in Münster nicht jagdausübungsberechtigt, sondern habe lediglich von einer anderen jagdausübungsberechtigten Person die Erlaubnis zur Jagd erhalten. Solche „Jagdgäste“ seien von der örtlichen Hundesteuersatzung ausdrücklich nicht privilegiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig5.

Erhöht, aber nicht rechtzeitig

Auch in Göttingen steht die Höhe der Hundesteuer auf dem Prüfstand. Hier ist der Kläger allerdings sicher, dass die zum 1. Juli vorgenommene Erhöhung um einen Euro pro Monat einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten können wird — und zwar nicht nur für ihn selbst, sondern für rund 4.400 Hundehalter im Stadtgebiet, die bereits einen Jahressteuerbescheid für 2025 erhalten hatten. Nach Auffassung des Klägers ist es rechtswidrig, eine durch Jahresbescheid erhobene Steuer mitten im laufenden Jahr zu erhöhen6.

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  1. Nordkurier vom 10. Juli 2025. ↩︎
  2. Nürnberger Nachrichten vom 13. Juli 2025. ↩︎
  3. Kölner Stadt-Anzeiger vom 8. Juli 2025. ↩︎
  4. Legal Tribune Online vom 8. Juli 2025. ↩︎
  5. Pressemitteilung Justiz NRW vom 9. Juli 2025. ↩︎
  6. Göttinger Tageblatt vom 13. Juli 2025. ↩︎

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