
Vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach hatte sich ein Ehepaar (58 und 55) zu verantworten. Die beiden sollen ihren elf Jahre alten Hund über Monate unter einem Krebsgeschwür haben leiden lassen. Das Tier wurde auf behördliche Anordnung hin eingeschläfert. Wie die Allgemeine Zeitung berichtet, will der Angeklagte zunächst nichts von einer Erkrankung bemerkt haben, er habe aber auch nichts unternommen, nachdem ihm eine Tierärztin zur Euthanasie oder zumindest Röntgen- und Blutuntersuchung geraten habe. Das Gericht verhängte gegen beide Angeklagte eine Strafe in Höhe von 30 Tagessätzen à 20 Euro. Außerdem wurde ein Verbot der Hundehaltung für zwei Jahre ausgesprochen, wobei das Gericht von den ursprünglich im Strafbefehl ausgesprochenen drei Jahren abging.
Ebenfalls schwer erkrankt und letztlich vom Tierarzt von seinen Leiden befreit wurde ein Zwergspitz in Tegernsee. Allerdings war das Tier nur fünf Monate alt geworden. Die Eigentümerin klagte erfolgreich den Kaufpreis und Tierarztkosten gegen eine Züchterin aus Irschenberg ein. Bei der Obduktion des Hundes wurde ein Chip aus Italien entdeckt, sodass die Klägerin davon ausging, es habe sich gar nicht um einen Hund aus der Zucht der Beklagten gehandelt. Da jene nicht zum Termin erschienen war, erließ das Landgericht München II ein entsprechendes Versäumnisurteil. Woran der Zwergspitz erkrankt war, ist dem Bericht nicht zu entnehmen – allerdings, dass die Künstlerin Ariana Grande ebenfalls einen solchen besitzt.
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