Ausgesetzt und eingesperrt | SchochenWau 13/2024

Grausam: Mitten im Winter wurde eine Hündin im tiefen Wald ausgesetzt | Foto: Hans Joachim Faber
Grausam: Mitten im Winter wurde eine Hündin im tiefen Wald ausgesetzt | Foto: Hans Joachim Faber

In dieser Woche gab es mehrere traurige Presseberichte zum Dauerthema „Hund im heißen Auto“.

Gut ausgegangen für den Hund – und letztlich auch die Besitzerin – ist ein Fall aus Sankt Egidien im sächsischen Landkreis Zwickau. Laut Berichten von Tag24 und Freie Presse hatte hier im Juni 2023 eine Rentnerin ihren Zwergpudel auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums im Auto eingesperrt. Eine Passantin soll eine Stunde lang mittels Durchsagen versucht haben, die Halterin des immer schwächer werdenden Hundes ausfindig zu machen. Schließlich wurde das Tier von der Polizei befreit. Die Halterin, die später dazu kam, soll keine Einsicht gezeigt haben.
Dies hat sich wohl auch in der Folge so verhalten, denn sie legte Einspruch gegen den extrem milden Strafbefehl ein, welchen das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal gegen sie verhängt hatte. Zehn Tagessätze zu jeweils 20 Euro waren dort für tat- und schuldangemessen erachtet worden. Dass diese Strafe auf jeden Fall niedriger sein dürfte als das, was sie im Fall einer Verurteilung nach mündlicher Verhandlung zu erwarten gehabt hätte, wurde ihr wohl im Rechtsgespräch vom zuständigen Richter eindringlich verdeutlicht. Sie zog den Einspruch gegen den Einspruch zurück und die geringe Geldstrafe wurde rechtskräftig.

Leider nicht überlebt hatte im Sommer 2021 ein Pitbull das Eingesperrtsein auf einem Supermarktparkplatz in der holsteinischen Gemeinde Horst. Auch hier sei das Tier laut shz.de zwar von der Polizei befreit worden Im Prozess vor dem Amtsgericht Itzehoe sagte der Angeklagte allerdings aus, nicht er habe den Hund im Auto gelassen, sondern seine damalige Freundin. Aber auch diese habe den Wagen mitsamt Hund nicht in die pralle Sonne gestellt, sondern ein Kollege. Die Verhandlung soll mit der Vernehmung dieser beiden Personen im April fortgesetzt werden.

Nicht bei Hitze im Auto, sondern bei Kälte im Wald ließ eine 23-Jährige aus dem ostfriesischen Südbrookmerland ihre Hündin alleine, die erst nach über zwei Wochen an einem Baum festgebunden aufgefunden wurde und wenig später in einem Tierheim starb. Laut Berichten von Ostfriesen-Zeitung und Ostfriesischen Nachrichten wurde die Täterin vom Amtsgericht Norden zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Auf die Spur gekommen waren ihr die Ermittlungsbehörden nach dem Hinweis einer Bekannten, die den Hund nach Presseberichten im Tierheim wiedererkannte. Die Tierrechtsorganisation PETA zahlte ihr dafür eine zuvor ausgelobte Belohnung in Höhe von 500 Euro aus.

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