Das Amtsgericht Recklinghausen hat eine 38jährige Frau zur Zahlung von 90 Tagessätzen wegen Tierquälerei (§17 TierSchG) verurteilt. Sie hatte ihre Hündin Amy nicht bzw. nur mangelhaft mit Futter und Wasser versorgt. Der Fall war im Sommer 2020 in die Schlagzeilen geraten, weil der neunjährige Sohn der Täterin sich mit Bildern der völlig abgemagerten Hündin an die Öffentlichkeit gewandt und um Hilfe gebeten hatte.
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