Brut-, Setz- und Bestandskraft | SchochenWau 22/2021

Keine rückwirkende Steuererstattung

Per Gerichtsbescheid abgewiesen hat das Verwaltungsgericht Münster die Klage eines Hundebesitzers aus Werl. Sein Hund der Rasse „Old English Bulldog“ war von der Stadt zunächst als „Hund bestimmter Rassen“ eingestuft worden (das ist die Stufe zwischen „Gefährliche Hunde“ und „Große Hunde“). Dies war allerdings nach einem in anderer Sache ergangenen Urteil des Oberverwaltungsgerichts nicht mehr zu halten und es wurde ab 2019 eine geringere Hundesteuer veranschlagt. Der Kläger wollte nun auch gegen die davor ergangenen Hundesteuerbescheide vorgehen, hatte aber wegen deren Bestandskraft keinen Erfolg. Sein Rechtsmittel gegen die Klagabweisung nahm er diese Woche zurück, wie der Soester Anzeiger berichtet.

Leinenpflicht im gesamten Stadtgebiet

Einem Artikel der Gießener Allgemeine zufolge plant die Stadt Staufenberg einen radikalen Schritt: Nachdem ein Hund ein trächtiges Reh gerissen hat, wendet sich Bürgermeister Peter Gefeller mit dem Appell an die Öffentlichkeit, die Tiere zumindest in der Brut- und Setzzeit an der Leine zu führen. Es wird zudem überlegt, eine Anleinpflicht für das gesamte Stadtgebiet auszusprechen.

Eingeschlagene Scheiben

Mit den steigenden Temperaturen mehren sich leider auch wieder die Fälle, in denen Hunde aus geparkten Autos befreit werden mussten. In Gronau erledigte dies die Feuerwehr, in Overath griffen sich Polizeibeamte ein Herz und schlugen eine Autoscheibe ein.

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