Corona, Gift & Gartenzäune sowie ein Friseurbesuch mit traurigen Folgen | SchochenWau 08/2024

Wer haftet, wenn der Hund aus dem Salon ausbüxt? | Bild von Aleksandr Tarlõkov auf Pixabay
Wer haftet, wenn der Hund aus dem Salon ausbüxt? | Bild von Aleksandr Tarlõkov auf Pixabay

Die gute Nachricht zuerst: Wegen des Auslegens von Giftködern in Gievenbeck ist eine 43-jährige Frau vom Amtsgericht Münster zu 45 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt worden. Nach Zeugenaussagen und Videoaufzeichnungen war ermittelt worden, dass sie für das Verteilen vergifteter Teigbällchen im Frühjahr und Sommer 2023 verantwortlich war. Zwei Hunde mussten tierärztlich behandelt werden., berichtet der Westdeutsche Rundfunk.

In München ist ein Zivilprozess über einen tragischen Vorfall anhängig. Wie die Bild berichtet, fordert ein Ehepaar aus Kösching €2.500,- Schadenersatz vom Besitzer eines Münchener Hundesalons. Die beiden hatten ihren Havapoo „Fritz“ dort abgegeben, der jedoch auf der Flucht vor der Behandlung auf die Straße gelangen konnte und überfahren wurde. Der Betreiber des Salons bestreitet jede Schuld und verweist auf eine Hundefriseurin, die nicht bei ihm angestellt ist, sondern einen Platz in seinem Salon angemietet hat. Die spannende Frage, ob es eine Pflicht gab, die Hunde an dem eigenmächtigen Verlassen des Salons zu hindern, und wen diese Schuld dann trifft, wird nach den Zeugenvernehmungen geklärt werden.

Mit einem Vergleich endete ein Zivilprozess in Husum: Die Klägerin wohnt seit über zwölf Jahren in einem Reihenendhaus im nordfriesischen Koldenbüttel zusammen mit zwei Hündinnen. Bei Einzug, so trug sie bei Gericht vor, sei ihr von einem Vertreter der beklagten Wohnungsbaugenossenschaft zugesichert worden, sie dürfe ihre Hunde auf dem Rasen hinter ihrem Haus laufen lassen, sofern keine Nachbarn belästigt würden. Zu diesem Zweck habe sie sich einen Steck-Weidezaun besorgt, den sie innerhalb weniger Minuten auf- und abbauen konnte.
Im Sommer 2023 konnte und wollte sich allerdings niemand bei der Wohnungsbaugenossenschaft mehr daran erinnern, eine solche Vereinbarung getroffen zu haben. Die Klägerin wurde darauf hingewiesen, laut Mietvertrag stehe ihr nur die Nutzung der Terrasse zu, das Einzäunen von Teilen des Rasens wurde ihr explizit untersagt.
So ging es denn auch vor Gericht weiter. Der Mitarbeiter, mit dem die Klägerin die mündliche Vereinbarung getroffen haben wollte, konnte sich an nichts dergleichen erinnern. Im Wege des Vergleichs kam man dann überein, dass die recht betagten Hunde – sowie auch zukünftige Hunde der Klägerin – den Rasen zum Auslauf nutzen dürfen. Der Zaun muss allerdings weg bleiben.
Dank geht an dieser Stelle an die Husumer Nachrichten für die ausführliche Berichterstattung.

Weniger im Sinne von Hundefreunden hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden: Hier hat ein Ehepaar aus Euskirchen versucht, auf dem Klageweg der Pflicht zur Entrichtung der Hundesteuer für das Jahr 2021 zu entgehen. Wegen der damals herrschenden Corona-Pandemie sei es für sie psychologisch wichtig gewesen, zwei Hunde zu halten, um fehlende Sozialkontakte auszugleichen – so zitiert der Kölner Stadt-Anzeiger einen Gerichtssprecher. Auch von dem Argument, dass die Erhebung der Hundesteuer grundsätzlich verfassungswidrig sei, sowie dem Einwurf, man habe die Hunde aus dem Tierheim geholt und somit für Entlastung der Staatskasse gesorgt, ließen sich die Verwaltungsrichter nicht überzeugen. Die Klage wurde abgewiesen (noch nicht rechtskräftig).

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