Die Akte zu und alle Fragen offen | SchochenWau 28/2024

Auch für kleine Hunde gilt in Esslingen die Leinenpflicht | Bild von Olga Oginskaya auf Pixabay
Auch für kleine Hunde gilt in Esslingen die Leinenpflicht | Bild von Olga Oginskaya auf Pixabay

Nicht komplett vergeblich hat ein Hundehalter aus Esslingen versucht, sich gegen einen Bußgeldbescheid in Höhe von 20 Euro zu wehren. Sein Vergehen hatte darin bestanden, seinen Parson-Russell-Terrier im „Merkelpark“ kurz von der Leine zu lassen. Der Rentner, so berichtet die Esslinger Zeitung, bezog sich im Prozess auf §15 Abs.4 der städtischen Polizeiverordnung. Dort heißt es: „Ansonsten sind Hunde an der Leine zu führen, sofern nicht die jederzeitige Einwirkungsmöglichkeit der Hundeführer gewährleistet ist.“ Diese Möglichkeit sei aber stets gegeben gewesen. Das Gericht belehrte den Betroffenen, dass §15 auch einen Absatz 3 aufweise, und in diesem heiße es: „Hunde sind innerhalb geschlossener Ortslage (siehe § 34 Baugesetzbuch) auf allen öffentlichen Straßen, Gehwegen sowie öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, an der Leine zu führen.“ Da der Merkelpark eine öffentliche Grünanlage darstelle, greife der von ihm zitierte Ausnahmetatbestand gar nicht. Der Hundehalter zeigte sich zwar einsichtig, muss das Bußgeld aber dennoch nicht bezahlen. Die Richterin stellte das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein.

Auch in Augsburg endete ein Prozess – hier wegen Körperverletzung – ohne Urteil. Angeklagt war ein Radfahrer, der in Aystetten einen Hundehalter zu Fall brachte. Wie alle Beteiligten laut Augsburger Allgemeine aussagten, war der Angeklagte dabei in die straff über den Weg gespannte Leine gefahren. Das Opfer hatte sich an den Wegesrand gestellt, um sich zu unterhalten, währenddessen ging sein Hund auf die andere Seite des Weges. Das Gericht wertete dies als fahrlässiges MItverschulden und stellte das Verfahren ein.

In Leipzig kommt eine Verhandlung gegen einen Welpenhändler in Gang. Der Ungar soll neun Welpen unter tierschutzwidrigen Bedingungen aus seiner Heimat nach Deutschland geschmuggelt haben. Ein gegen ihn verhängtes Bußgeld in Höhe von 3.000 Euro akzeptierte er nicht. Der Prozess soll in der übernächsten Woche fortgesetzt werden, vermeldet die Leipziger Volkszeitung.

Und in Itzehoe wurde wieder ein trauriger Fall verhandelt zu einem Hund, der zu spät aus einem in der Sonne geparkten Auto befreit worden war. Das berichtet der Norddeutsche Rundfunk – allerdings nicht, wie die Sache ausgegangen ist.

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