
In dieser Woche gingen zwei Strafverfahren wegen Tierquälerei durch die Presse.
In Zweibrücken war einer Frau vorgeworfen worden, ihren Chihuahua misshandelt zu haben. Wie die Rheinpfalz berichtet, habe sie den am Boden liegenden Hund an der Leine hinter sich hergezerrt und ihm das Futter verweigert. Die Angeklagte erschien nicht zur Hauptverhandlung, gegen sie wurde (vermutlich per Strafbefehl) eine Strafe von 120 Tagessätzen zu € 120,- verhängt, insgesamt also 1.800 Euro. Darüber hinaus darf sie zwei Jahre lang keine Hunde halten.
Mit 450 Euro (Anzahl der Tagessätze leider nicht bekannt) eine deutlich geringere Strafe erhielt ein 34-Jähriger aus Plön wegen Tierquälerei. Laut Bericht der Kieler Nachrichten hatte er, stark alkoholisiert, seinen Hund heftig an der Leine gezogen, ihn geschlagen und sich mehrere Sekunden auf seinen Kopf gekniet. Die Anklage hatte sich auch auf Bedrohung und Körperverletzung bezogen, das dürfte aber im Strafmaß keine Rolle gespielt haben, weil das damalige Opfer aussagte, mittlerweile wieder mit dem Angeklagten befreundet zu sein und kein Interesse an einer Bestrafung zu haben.
Antworten