
Ein Hund beißt einen Jugendlichen in die Wade und seine Halterin wandert für acht Monate ins Gefängnis — das klingt bitter, ist aber nachzuvollziehen, wenn man weiß, dass es sich bereits um den vierten Beißvorfall dieses Hundes handelt und die Angeklagte sich wegen Biss Nummer drei besser hätte vorsehen sollen. Damals schon hatte sie nämlich eine sechsmonatige Freiheitsstrafe kassiert, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. So hatte das Amtsgericht in Haßfurt kaum eine andere Wahl als die strenge Strafe zu verhängen. Die Angeklagte gab an, der Jugendliche sei ihr mit dem Fahrrad in den Rollstuhl gefahren und habe den Hund erschreckt, von einem Biss habe sie nichts mitbekommen. Das konnte der Richter nicht glauben und nahm ihr übel, sich nach dem Vorfall nicht um das Opfer gekümmert zu haben1.
In Herford hatte ein 22-Jähriger seinen Rottweiler vor einem Supermarkt angebunden, der sich aber befreien konnte und eine Passantin angriff und schwer verletzte. Weil der Hund, der sich im anschließenden Wesenstest unauffällig verhielt, bei dem Vorfall keinen Maulkorb trug, wurde der Halter wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu 15 Euro verurteilt2.
In Kassel geht es vor Gericht um die Frage, ob der Einsatz eines Polizeihundes als Waffe gerechtfertigt war. Dem 34-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, seinen Hund angewiesen zu haben, einem Verdächtigen ins Bein zu beißen, der im Zeitpunkt der Tat weder bewaffnet noch bekleidet war. Im Anschluss daran soll er mit seinem ebenfalls angeklagten Kollegen (33) ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gegen den Geschädigten angestrengt und dabei falsche Behauptungen aufgestellt haben. Der Prozess wird fortgesetzt3.
Ebenfalls noch nicht abgeschlossen ist ein Strafverfahren in Starnberg gegen einen Hundehalter aus Bernried. Auf der Terrasse eines Lokals in Tutzing soll sein Hund einen Artgenossen angegriffen haben, dessen Halterin sich mit Tritten zur Wehr setzte. Der Angeklagte soll sie daraufhin mit seiner Faust, in der sich sein Mobiltelefon befand, niedergeschlagen haben. Er habe lediglich mit der leeren flachen Hand die Frau davon abhalten wollen, seinen Hund zu verletzen, so rechtfertigt sich hingegen der 57-Jährige. Der Prozess wird mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt werden4.

- Neue Presse Coburg vom 22. November 2024. ↩︎
- Neue Westfälische vom 21. November 2024. ↩︎
- tagesschau.de und Augsburger Allgemeine vom 18., Hessisch-Niedersächsische Allgemeine vom 20. November 2024. ↩︎
- Süddeutsche Zeitung vom 21. November 2024. ↩︎
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