Einbruch und Ausbruch | SchochenWau 22/2024

Mit seinem Hund wollte ein 61-Jähriger aus dem Gebäude fliehen | Foto: Pixabay
Mit seinem Hund wollte ein 61-Jähriger aus dem Gebäude fliehen | Foto: Pixabay

Über einen sehr traurigen Fall aus Ruppichteroth berichtet die Kölnische Rundschau. Ein 29-Jähriger aus Windeck war volltrunken in ein Mehrfamilienhaus eingedrungen und randalierte vor der Wohnungstür einer Bekannten. Die Tür einer Wohnung trat er ein, in der sich allerdings ein laut bellender Yorkshire-Terrier befand. Sodann muss er den Hund so heftig getreten haben, dass dieser zu Tode kam. Das Amtsgericht Siegburg verurteilte ihn wegen einer Vollrauschtat zu 70 Tagessätzen à 40 Euro.

Wegen Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte stand ein 61-Jähriger aus Mülheim vor Gericht. Ihm war bei einem Termin bei der städtischen Veterinärbehörde eröffnet worden, dass er keine Erlaubnis zur Haltung seiner Bulldogge besitze und der Hund an Ort und Stelle eingezogen werden würde. Dagegen wehrte sich der Mann und versuchte mitsamt seiner Hündin aus dem Amtsgebäude zu fliehen. Einen Beamten, der sich ihm in den Weg stellte, verletzte er dabei leicht.
Zur Überraschung der Staatsanwaltschaft – und wohl auch des Reporters der Funke Mediengruppe – schloss sich das Gericht der Argumentation der Verteidigung an und sprach den Angeklagten frei. Die Anwendung unmittelbaren Zwangs (das Entgegenstellen des Beamten) sei nicht angekündigt worden und damit rechtswidrig gewesen.

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*