
Im Tierquäler-Prozess von Balingen (siehe hier und hier) ist es nun zu einem Urteil gekommen: Der 70-Jährige, der in seinem Haus in Haigerloch 33 Katzen und acht Hunde unter widrigsten Bedingungen gehalten hatte, kassiert eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten und muss 3.000 Euro an den Bund für Umwelt und Naturschutz zahlen. Ausführliche Berichte liefern hierzu unter anderem zak.de, der Schwarzwälder Bote und der Südwestrundfunk. Der Verurteilte kündigte bereits an, Rechtsmittel einlegen zu wollen. In seinem letzten Wort zum Schluss der mündlichen Verhandlung referierte er über 90 Minuten lang über sein Verhältnis zum Veterinäramt.
In Münsingen ist ein ähnlicher Fall verhandelt worden: Hier hat ein 64-Jähriger laut Bericht der Schwäbischen fünf Zwerghühner, ein Kaninchen und vier Pekinesen verwahrlosen lassen – in Käfigen! Ein Bekannter habe wohl die Pflege der Tiere vergessen, während er selbst „drei bis vier Wochen“ im Urlaub gewesen sei. Auf Anraten des Gerichts akzeptierte er den zuvor ergangenen Strafbefehl über 30 Tagessätze zu 60 Euro.
Von einem kuriosen Fall aus Dresden weiß tag24 zu berichten: Hier soll ein 24-Jähriger seine Belgische Schäferhündin als Waffe eingesetzt haben. So soll er unter anderem einem Bekannten in Prohlis damit gedroht haben, den Hund auf ihn zu hetzen, wenn er ihm nicht seine Tasche mit Bargeld und Mobiltelefon übergibt. Die Erpressung konnte hier nicht nachgewiesen werden, auch wenn der Angeklagte nicht wirklich erklären konnte, warum ihm der andere seine Habe übergeben hatte. Weil er die Tasche aber behielt, wurde er wegen Unterschlagung verurteilt.
In Kamen stand eine Rentnerin aus Bergkamen vor Gericht. Ihr Hund soll eine Passantin gebissen haben. Aber nicht deswegen war die Frau laut kamen-web.de angeklagt, sondern weil sie ihre Kontrahentin anzeigte mit der Behauptung, ihre Kontrahentin habe den Biss nur erfunden, um Schmerzensgeld zu kassieren. Das Gericht hatte keinen Zweifel an dem Biss und verurteilte die Angeklagte zu 60 Tagessätzen à 20 Euro wegen Falscher Verdächtigung.
Ganz anders verhielt es sich da beim Amtsgericht Rahden: Hier konnte ein Hundehalter aus Stemwede die Zweifel daran, dass sein Hund einen Passanten gebissen hatte, so lange aufrecht erhalten, dass das Gericht das Verfahren gegen ihn einstellte, wie die Neue Westfälische berichtet.
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