Falsche Welpen, falsche Anzeigen und ein Hund als Waffe | SchochenWau 20/2024

Kranke und ungeimpfte Maltipoos waren das Geschäftsmodell eines Betrügerpärchens aus Rosenheim | Foto: Pixabay
Kranke und ungeimpfte Maltipoos waren das Geschäftsmodell eines Betrügerpärchens aus Rosenheim | Foto: Pixabay

Ein Welpenhändler-Paar (41, 30) ist in Rosenheim zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, haben sie zwischen November 2021 und Februar 2022 insgesamt 22 Welpen der Rassen Malteser, Malteser-Bichon und Maltipoo aus dem Ausland importiert, die teilweise unter acht Wochen alt und nicht gegen Tollwut geimpft gewesen seien. Verkauf wurden sie als zwölf Wochen alt und in ihrer Wohnung in Bernau geboren. Der Tatvorwurf lautete „Gewerbsmäßiger Betrug und Quälerische Tiermisshandlung“.

Beim Tierquälerei-Prozess in Balingen ist die Hauptverhandlung fortgesetzt worden. Wie zak.de und der Schwarzwälder Bote berichten, sind Video-Aufnahmen mit „schockierenden Inhalten“ vorgeführt worden. Zudem verlas das Gericht einen Vergleich, den der Angeklagte im Jahr 2013 vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen mit der dort zuständigen Behörde geschlossen hatte. Darin verpflichtete er sich, höchstens vier Hunde zu halten. Bei der dem aktuellen Strafverfahren vorgeschalteten Hausdurchsuchung sind 33 Hunde und acht Katzen im Haus des Angeklagten gefunden worden. Der Prozess soll am 6. Juni fortgesetzt werden.

Zu 30 und 60 Tagessätzen ist ein Ehepaar aus Rinteln wegen „Quälerischer Tiermisshandlung durch Unterlassen“ verurteilt worden. Die Schaumburg-Lippische Landeszeitung berichtet von einem massiven Befall mit Fliegenlarven bei einem Schäferhund. Die Einlassung, des Angeklagten, dies erst am Todestag des Hundes bemerkt zu haben, ließ das Gericht nicht gelten. Laut Amtstierarzt muss der Hund über mindestens zehn Tage erhebliche Schmerzen gehabt haben.

In Göttingen hat ein Mann bei dem Versuch, sich gegen ein behördliches Haltungsverbot zu wehren, vor dem Verwaltungsgericht keinen Erfolg gehabt. Er hatte dagegen geklagt, dass er fünf Jahre lang keine Hunde halten darf, und wollte das von der Stadt Göttingen ausgesprochene Verbot bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung aufgeschoben wissen. Das Gericht sah es jedoch als wenig wahrscheinlich an, dass die behördlichen Maßnahmen für rechtswidrig erklärt werden könnten. Er habe seinen Hund geradezu als Waffe einsetzen wollen, berichtet das Göttinger Tageblatt.

Eingestellt wurde ein Strafverfahren wegen Körperverletzung in Lünen. Ein Rentner hatte den Besitzer eines Wolfshundes angezeigt, weil das Tier ihm in den Rücken gesprungen sein soll. Wie die Waltroper Zeitung berichtet, soll die Verletzung „extrem oberflächlich“ gewesen sein, das Geschehen ließ sich letztlich nicht aufklären. Der Angeklagte zahlt 300 Euro an einen Tierschutzverein.

Auch im weitgehend umgekehrten Fall kam es nicht zur Verhängung einer Strafe. Das Amtsgericht Bergisch Gladbach sprach einen Rentner (80) vom Vorwurf frei, im März 2023 in Refrath eine schwere Eisenkette gegen den Hund eines 51-jährigen Versicherungsangestellten geschleudert zu haben. Die Aussagen zeigten laut Bericht des Kölner Stadt-Anzeigers mehrere Widersprüche auf, insbesondere soll der Besitzer des vermeintlich geschädigten Hundes eine Tierarztrechnung eingereicht haben, die vor dem behaupteten Tatzeitpunkt ausgestellt worden war.

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