
Das neue Jahr begann recht ruhig für Hunderechtler. Die Presse – in diesem Fall war es die Ostthüringer Zeitung – wusste alleine von einem Fall aus Bad Lobenstein zu berichten, in dem eine Autofahrerin die Schuld an einem Unfall mit Totalschaden nicht ihrer eigenen Alkoholisierung (0,91 Promille), sondern ihrem neun Monate alten Hund geben wollte, der auf der Rückbank saß. Sie habe plötzlich Würgegeräusche bemerkt und sich zu dem Tier umgedreht, als sie auf den PKW der Unfallgegnerin aufgefahren sei.
Die Tierliebe bewahrte sie jedenfalls nicht vor dem Strafausspruch in Höhe von fünfzig Tagessätzen wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs.
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