
Ungewöhnlich hohe Strafen gab es in Zwickau für illegalen Welpenhandel: Drei aus Ungarn stammende Frauen hatten dort aus einer Wohnung heraus mindestens sieben Hunde verkauft, wobei sie zum Alter und zur Rasse der Tiere falsche Angaben gemacht hatten. Beispielsweise wurden Mischlingshunde als reinrassige Dackel oder Chihuahuas, in mindestens einem Fall auch ein erst vier Wochen alter Hund verkauft. Das Gericht ahndete das Verhalten des Trios mit Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu anderthalb Jahren und setzte die Strafen zur Bewährung aus.1
Als ungewöhnlich harte „Strafe“ hatte eine Jägerin aus Hohenkammer wohl auch die Entscheidung der Gemeinde Rudelzhausen angesehen, ihr aufzuerlegen, eine ihrer Hündinnen nur noch mit einer höchstens zwei Meter langen Leine ausführen zu dürfen. Vorausgegangen waren zwei eher dubiose Vorfälle, in denen jeweils Radfahrer von Angriffen der Hunde berichtet hatten. Nichtsdestotrotz hat das Verwaltungsgericht München nun die Entscheidung der Gemeinde bestätigt; möglicherweise wird die Jägerin auch hiergegen weiter vorgehen2.

- Pressemitteilung der Tierschutz-Organisation Vier Pfoten vom 24. Februar 2025. ↩︎
- Münchener Merkur vom 28. Februar 2025. ↩︎
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