
Bemerkenswerter Freispruch in Osnabrück: Hier war einem Landwirt aus Bad Essen vorgeworfen worden, auf einem Acker in der Ortschaft Rabber mit dem Trecker einen Hund überfahren zu haben1. Der Angeklagte hatte seinerzeit einen Spaziergänger und seine drei Hunde vertreiben wollen und war zu diesem Zweck mit relativ hoher Geschwindigkeit auf die bereits Flüchtenden zugefahren. Einen der Dalmatiner hatte er dabei überrollt. Das Gericht betrachtete das Handy-Video des Hundebesitzers, mit dem dieser den Vorfall aufgenommen hatte, und kam zu dem Schluss, es liege zweifellos eine bewusste Fahrlässigkeit vor, was die Tötung des Hundes angeht, Vorsatz sei aber nicht zu erkennen. Verurteilt wurde der Mann dennoch zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe, weil er am Vortag Ähnliches mit zwei Mitarbeitern des Ordnungsamtes veranstaltet hatte, die den Angriff aber überlebten2. Sogar seinen Führerschein erhielt der Landwirt nach der Verhandlung zurück, sodass auf den Straßen rund um Bad Essen zur erhöhten Vorsicht gemahnt werden sollte.
In Heilbronn hingegen gab es sechs Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung: Hier hatte ein 35-Jähriger, der zuvor an einer Schlägerei in Bad Friedrichshall beteiligt gewesen war, sich gegen einen Polizeihund zur Wehr gesetzt. Zunächst war er geflüchtet, hielt dann aber an und ging mit geballten Fäusten auf Beamte und Hunde los. Eines der Tiere wurde sodann von Beamten aus seinem Würgegriff befreit. Im beschleunigten Verfahren wurde der Georgier schon am nächsten Tag zu der Freiheitsstrafe verurteilt3.
Ein weiteres Schnellverfahren gab es in Köln: Ein wohnsitzloser Italiener zahlt 70 Tagessätze à 5 Euro, weil er auf dem belebten Ebertplatz Geschlechtsverkehr vollzogen und dabei sein Rottweiler einen Polizeibeamten verletzt hatte4.

Anmerkungen/Quellenangaben:
- Siehe auch SchochenWau 27/2024. ↩︎
- Agrar heute vom 12. September 2024. ↩︎
- Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwealtschaft Heilbronn und des Polizeipräsidiums Heilbronn vom 9. September 2024. Welchen Anteil an der Strafe dabei allerdings der Verstoß gegen das Tierschutzgesetz einnimmt, ist nicht überliefert. ↩︎
- Kölner Stadt-Anzeiger vom 13. September 2024. ↩︎
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