
Der Prozess gegen einen Jäger vor dem Amtsgericht Laufen (siehe SchochenWau 05/2024) ist in dieser Woche fortgesetzt worden, und wieder gilt dem Portal bgland24.de der Dank für die ausführliche journalistische Begleitung. Demnach geben sich allerdings alle Beteiligten redlich Mühe, die Angelegenheit aufzuklären.
Fest steht, dass der Angeklagte (28) am 6. Februar 2023 vom Hochsitz aus die Appenzeller Sennenhündin einer Spaziergängerin erschossen hatte. Nach seiner Beteuerung habe er das Tier mit einem Fuchs verwechselt.
Nachdem ein Polizeibeamter bezeugt hatte, dass die Lichtverhältnisse am Tattag recht hell gewesen sein dürften, kamen zwei weitere kuriose Fakten ans Tageslicht: Zum einen gab der verantwortliche Jäger der Jagdgenossenschaft Högl an, es sei leicht, einen Hund der Rasse „Appenzeller Sennenhund“ mit einem Fuchs zu verwechseln – und zwar mit einem „großen schwarzen Fuchs“ mit „35 bis 40cm Schulterhöhe“.
Darüber hinaus wurde auch ein 55jähriger Waidmann vernommen, der als Organisator der Fuchsjagd aufgetreten war und der dem Angeklagten nach einem missglückten Abschuss die Worte mitgab, er müsse schneller sein. Eben dieser Zeuge habe am Vorabend am späteren Tatort mit Äpfeln, Honig, Rosinen – und Hundefutter – bestückt.
Ein Rechtsgespräch blieb ergebnislos, die Verhandlung wird am 27. Februar mit der Vernehmung eines Sachverständigen fortgesetzt.
Während dort also noch um Verantwortung und mögliches Strafmaß gerungen wird, hat das Amtsgericht Köln in einem Welpenhandel-Fall einen recht milden Strafbefehl verhängt: 60 Tagessätze zu je 20 Euro muss eine 69jährige Frau nach Angaben des Express berappen, sofern sie keinen Einspruch einlegt. Sie war vor knapp drei Jahren von Testkäufern der Tierschutz-Organisation „Vier Pfoten“ auf einem Parkplatz gestellt und angezeigt worden. Versucht hatte sie den Verkauf eines Labrador-Welpen mit gefälschtem Impfpass.
Kurios ist wohl auch eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Freiberg zu benennen, von der die Freie Presse zu berichten weiß. Hier wurde eine nicht benannte Anzahl von Tagessätzen verhängt, aus der sich zunächst die Summe von 900, letztlich 450 Euro ergab. Es steht zu vermuten, dass die 59jährige Angeklagte ihren Einspruch gegen den Strafbefehl unter dem Eindruck der Hauptverhandlung auf das Strafmaß reduziert hatte.
Die Frau war eigentlich überzeugt, dass es nicht ihr Hund gewesen sein kann, der im Mai 2023 im sächsischen Lichtenberg-Müdisdorf einen Radfahrer in die Wade gebissen hatte. Der Zaun ihres Grundstückes sei viel zu hoch, so gab sie an. Allerdings kam in der Verhandlung auch eine „eingedellte Stelle“ ihres Zauns zur Sprache sowie die Tatsache, dass der Hund über ein „Vorstrafenregister“ verfügt, wie es die Zeitung süffisant formuliert. In den Jahren 2017 und 2021 hatte es bereits Beißvorfälle mit Radfahrern gegeben.
Tragischeres weiß letztlich die Mittelbayerische aus Regensburg zu berichten: Hier standen ein Mann (28) und eine Frau (27) vor Gericht, die für Qualen und letztlich auch den Tod ihres Hundes verantwortlich gemacht wurden. Über längere Zeit hat der Bayerische Gebirgsschweißhund im Garten an einer Laufleine leben müssen. Schließlich hat er sich selbst darin verfangen und stranguliert. Das Paar hatte zuvor schon unter Beobachtung des Veterinäramtes gestanden, eine Beschlagnahme des Hundes wäre wahrscheinlich gewesen, zu der es dann leider nicht mehr kam. Das Strafmaß: 160 Tagessätze für ihn, 130 für sie.
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