
Wegen fahrlässiger Körperverletzung hatte sich ein 28-jähriger in Düsseldorf zu verantworten. Er hatte mit seinem angeleinten Golden Retriever an einer Ampel gestanden, als ein Mann auf einem Fahrrad zunächst des Weges und dann zu Fall kam. Das Gericht konnte nicht wirklich von den Schilderungen des Geschädigten überzeugt werden, das Verfahren wurde gegen 600 Euro Zahlungsauflage wegen geringer Schuld eingestellt1.
Wesentlich schwerwiegender waren allerdings die Folgen einer Tat, über die das Landgericht Münster (auswärtige Strafkammer Bocholt) in der kommenden Woche zu beraten haben wird. Hier wird einem 27-Jährigen vorgeworfen, einem Spaziergänger (60) in Rhede den 16 Jahre alten Hund geraubt zu haben. Das Gericht geht wohl von verminderter Schuldfähigkeit aus2.

Quellenangaben:
- Rheinische Post vom 2. Oktober 2024. ↩︎
- Bocholter Borkener Volksblatt vom 30. September 2024. ↩︎
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