Die Kurorte haben es weiter in sich: In Bad Neuenahr-Ahrweiler wird der hunderechtliche Fokus in den kommenden Wochen (vermutlich sogar Monaten) sicherlich beim Fall um den ehemaligen „Gnadenhof Eifel“ liegen, der im vergangenen Jahr mehrfach Thema der SchochenWau war. Nachdem die Betreiberin in erster und zweiter Instanz vergeblich gegen eine entsprechende Verfügung vorgegangen war, kam es im Frühjahr 2024 schließlich zur Räumung des Areals in Harscheid und zur Beschlagnahme von über 50 Hunden.
Nunmehr hat sich die Betreiberin strafrechtlich zu verantworten wegen Verwahrlosung, falscher Haltung, Beißvorfällen et cetera; gegen einen entsprechenden Strafbefehl hat sie Einspruch eingelegt und diesen auch nciht zurückgenommen, nachdem die Staatsanwaltschaft sie am ersten Prozesstag darauf hingewiesen hatte, es stehe auch eine Freiheitsstrafe sowie ein lebenslanges Haltungsverbot im Raum1.
Qualzucht aus Versehen
Davor muss sich ein 44-Jähriger aus Bad Kreuznach nicht mehr fürchten, dem die Staatsanwaltschaft vorgeworfen hatte, eine Zucht mit einer aus „Defektzucht“ stammenden Französischen Bulldogge betrieben zu haben. Vier missgebildete Welpen hatte die Hündin zur Welt gebracht, von denen zwei gleich nach der Geburt starben. Der Angeklagte zeigte sich reumütig und beteuerte, zum Zeitpunkt des Deckaktes sei er in Spanien und seine Bulldogge in der Obhut eines Bekannten gewesen. Zudem habe er sie gleich nach dem Wurf sterilisieren lassen. Er besitze nun keinen Hund mehr und plane auch nicht mehr, sich einen anzuschaffen. Das Gericht steltte das Verfahren gegen Zahlung von 250 Euro an den örtlichen Tierschutzverein ein2.

- Südwestrundfunk vom 18. September 2025. ↩︎
- Südwestrundfunk vom 17. September 2025. ↩︎
Antworten