
Abgesehen von der Ankündigung eines baldigen Prozesses bezüglich der „Kölner Hunde-Hölle“1 verlief die Hunderechts-Woche in der deutschen Presselandschaft eher beschaulich. Ausgerechnet aus dem friedlichen Schwarzwald wurde von einer Eskalation der Gewalt berichtet, wenn auch eine alltägliche Begegnung den Auslöser bildete.
Strafrechtlich verantworten musste sich ein Hundehalter aus Oberndorf, weil er einen Radfahrer am Kragen gepackt und geschubst hatte. Vorausgegangen war die alltägliche Situation, dass ein Hund hinter einem Radfahrer herlief, dieser anhielt und schimpfte. Der Hundehalter tat es ihm gleich, weil der Radler nach seiner Ansicht hätte klingeln sollen. Ein Wort gab das andere, und vor Gericht beteuerten beide Streithähne, ihre Tiraden eher gruppenbezogen und nicht persönlich gemeint zu haben. Etwas mehr Gelassenheit hätte dem handgreiflichen Hundehalter eine Geldbuße zugunsten eines Tierschutzvereins ersparen können2.

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