Haftung für Sturz beim Spazierengehen

Einen Teilerfolg feiert eine Frau aus Coburg, die beim Ausführen des Nachbarhundes gestürzt und zu Schaden gekommen ist. Dies teilt das dortige Landgericht jetzt mit Veröffentlichung eines Urteils aus dem September 2020 mit. Die Frau fiel zu Boden, als der Hund plötzlich eine Katze sah und dieser hinterherjagte. Das Gericht ist der Auffassung, dass sich hieraus eine Haftung des Halters ergibt – allerdings nur zur Hälfte, da die Frau selbst unachtsam gewesen ist. Die Tatsache, dass es sich um ein reines Gefälligkeitsverhältnis gehandelt hat, spricht nach Überzeugung des Gerichts nicht gegen die Verpflichtung des Nachbarn, Schadenersatz und Schmerzensgeld zu leisten.

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