Harmlose Hunde vor Gericht | SchochenWau 44/2025

Nicht ungefährlich | Bild von Kim Rollins auf Pixabay
Nicht ungefährlich | Bild von Kim Rollins auf Pixabay

Tief im Süden und hoch im Norden standen in dieser Woche zwei Hunde vor Gericht, deren „Taten“ jedoch nicht geahndet wurden.

Bissig, aber ungefährlich

In Böblingen hatte sich eine Hundehalterin (61) vor Gericht zu verantworten, deren Husky-Schäferhund-Mix sich im April losgerissen und auf einem Spielplatz zwei Kinder gebissen und damit leicht verletzt hatte. Das Verfahren wurde gegen Zahlung von €1.000 eingestellt, nachdem ein Wesenstest dem Hund keine generelle Gefährlichkleit attestieren konnte1.

Gefährlich, aber nicht bissig

In Hamburg hingegen gab es eine Entscheidung. Hier hatte bereits im Frühjahr eine Verhandlung stattgefunden, ein 28-Jähriger American-Staffordshire-Halter soll am Öjendorfer See seinen Hund auf eine picknickende Familie gehetzt, später noch geschlagen und mit einer Waffe bedroht haben.
Die Hauptverhandlung musste neu gestartet werden, weil seit dem ersten Termin zu viel Zeit vergangen war2. Doch anders als im Juni erschien der Angeklagte nicht vor Gericht. In seiner Abwesenheit wurde per Strafbefehl eine zehnmonatige Freiheitsstrafe verhängt. Allerdings hatte sich der Angeklagte diese nur mit einem Schlag auf den Hinterkopf eines Opfers eingehandelt sowie der Drohung, die ganze Familie zu erschießen. Was den Anklagepunkt „Hund auf die Familie hetzen“ anging, so wurde das Verfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt3.

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  1. Sindelfinger Zeitung/ Böblinger Zeitung vom 30. Oktober 2025. ↩︎
  2. Grundsätzlich dürfen zwischen zwei Terminen höchstens drei Wochen liegen, §229 StPO. Hier waren es rund 20. ↩︎
  3. Hamburger Abendblatt, Hamburger Morgenpost vom 30. Oktober 2025. ↩︎

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