Hetze und Flucht | SchochenWau 32/2024

Nicht gerade pflegeleicht: Weimaraner sind echte Jagdhunde | Bild von Martin Tajmr auf Pixabay
Nicht gerade pflegeleicht: Weimaraner sind echte Jagdhunde | Bild von Martin Tajmr auf Pixabay

Der qualvolle Tod eines Rehbocks ist Gegenstand eines Strafverfahrens in Hamburg. Angeklagt – unter anderem wegen Jagdwilderei (§292 StGB) – ist ein 73-Jähriger, dessen Weimaraner-Hündin Ende 2022 in Bergstedt das Wildtier gehetzt und so schwer verletzt haben soll, dass es schließlich vom Jagdpächter erlöst werden musste. Im Sommer 2023 brachte die Hündin darüber hinaus eine Radfahrerin zu Fall. Der Angeklagte fühlt sich ungerecht behandelt. Er habe dem Jagdpächter den entstandenen Schaden umgehend ersetzt und sei dennoch angezeigt worden; die Radfahrerin habe beim Überholen nicht geklingelt. Der Prozess wird fortgesetzt1.

Eine 76-jährige Rentnerin musste sich in Köln wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Ihr Goldendoodle soll eine Frau in die Schulter gebissen haben, die ihren Jack-Russell-Terrier schützen wollte und das Tier dazu auf den Arm genommen hatte. Das vermeintliche Opfer, dessen Strafanzeige fünf Monate nach dem Vorfall gestellt wurde, konnte seine Verletzung jedoch mit einem Foto eines Hämatoms nicht zur Überzeugung des Gerichts beweisen. Das Verfahren wurde eingestellt2.

Eingestellt wurde auch ein Strafverfahren gegen einen 53-jährigen Hundezüchter aus Emersleben – hier ging es sogar um fahrlässige Tötung. Eine 88-jährige Renterin war unterkühlt und mit Bisswunden ins Krankenhaus eingeliefert worden und dort verstorben. Die Bisse stammten von einem der Schäferhunde des Angeklagten; ob sie allerdings auch Todesursache waren, konnte trotz Obduktion nicht geklärt werden. Das Amtsgericht Halberstadt kam sogar insgesamt zu der Überzeugung, dass dem Angeklagten kein Fehlverhalten vorzuwerfen sei3.

Eben dieses Amtsgericht hatte auch im vergangenen Jahr einen Autofahrer aus Thale zu 120 Tagessätzen à 25 Euro verurteilt, der im Sommer 2022 auf einer Fahrradstraße in Warnstedt einen Wolfshund angefahren und getötet hatte. Hiergegen ging der Mann in Berufung, und die eigentlich schon für März geplante Verhandlung beim Landgericht Magdeburg hat nun begonnen. Eine Entscheidung wird Ende dieses Monats erwartet4.

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Quellenangaben:

  1. Hamburger Abendblatt vom 7. August 2024. ↩︎
  2. Kölner Stadt-Anzeiger vom 8. August 2024. ↩︎
  3. tag24.de vom 6. August 2024. ↩︎
  4. Volksstimme vom 9. August 2024. ↩︎

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