
Eine Geld- in eine Freiheitsstrafe umgewandelt hat das Landgericht Bamberg für die Tötung eines Hundes. Dem Angeklagten, einem Jäger, war vorgeworfen worden, im Sommer 2022 bei Knetzgau im Landkreis Haßberge aus seinem Auto heraus einen freilaufenden Malamute erschossen zu haben. Von seiner Einlassung, das hüftkranke Tier habe gewildert, hatte er das Amtsgericht Haßfurt in erster Instanz nicht überzeugen können und 140 Tagessätze à 40 Euro kassiert. Gegen dieses Urteil hatten sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt und so kam es zur erneuten Verhandlung in Bamberg mit dem Ergebnis, dass der Jäger nun — auf Bewährung — zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe und der Zahlung von €10.000 an Caritas und Tierschutzverein verurteilt wurde. Vermutlich wird der Jäger nun Revision einlegen1.
In Pirna stand ein 20-Jähriger vor Gericht, der den Jack-Russell-Mix seiner Freundin (19) durch Schläge mit einem Gegenstand auf den Kopf getötet hatte. Er erhielt nach Jugendrecht 120 Sozialstunden, einen sozialen Trainingskurs und die Auflage zum Täter-Opfer-Ausgleich2.
Im Zivilprozess um die angeblich falsch durchgeführte Euthanasie in Göttingen hat das Amtsgericht die Klage abgewiesen. Der Kläger hatte von einem Tierarzt Schadenersatz verlangt und behauptet, sein Hund habe das Narkose- und das Euthanasiemittel in falscher Reihenfolge verabreicht bekommen und sei dadurch bei vollem Bewusstsein qualvoll erstickt. Das Gericht kam jedoch nicht zu dieser Überzeugung und befand darüber hinaus, dass ein Schadenersatz nur dann in Betracht komme, wenn „die fehlerhafte Leistung des Arztes für den Patienten ohne Interesse und völlig unbrauchbar“ sei. Dies sei hier nicht der Fall gewesen: „Der Hund sollte eingeschläfert werden. Der Hund ist tot.“3

- Bayerischer Rundfunk, Die Zeit, Deutsche Jagdzeitung vom 16. Dezember 2024. ↩︎
- Tag24 vom 21. Dezember 2024. ↩︎
- Göttinger Tageblatt vom 18., Hessisch-Niedersächsische Allgemeine vom 22. Dezember 2024. ↩︎
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